HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Taxonomie der Lernziele für Lernen von Verfassung (Grundgesetz, Rechte und Pflichten.

Da eine Organisation keine körperliche Existenz hat, sondern nur eine imaginäre, ist durch die Verfassung sicherzustellen, dass Menschen in der Organisation und für die Organisation auftreten können. Die Verfassung kann ein Statut ein, oder ein Gesetz, ein Auftrag, ein Recht, eine Pflicht, ein Anspruch. Es wird zumindest für größere Organisationen grundsätzlich schriftlich gefasst, weil die Menschen wechseln können, ohne dass sich dadurch etwas für die Organisation ändert.

Die Verfassung umfasst zumindest folgende Festlegungen:

  1. Name der Organisation,
  2. Zweck der Organisation,
  3. Sitz der Organisation,
  4. Beginn und vorgesehenes Ende,
  5. Organe der Macht, Entscheidungen und Vertretungen gegenüber Dritten,
  6. Formen der Mitgliedschaft,
  7. Art und Weise des Beitritts, des Verbleibs und des Verlassens der Organisation,
  8. Regelung der zu erbringenden Beiträge,
  9. Art und Weise der Vergütung von Beiträgen,
  10. Art und Weise der Vermögensverwaltung,
  11. Art und Weise der Willensbildung,
  12. Art und Weise der Haftung der handelnden Personen,
  13. Rechte und Pflichten der Menschen in der Organisation,
  14. Regelungen für die Vermögensverwendung bei Auflösung oder Ende der Organisation.

Als Lernziele der Organisation bezüglich der Verfassung werden genannt:

  1. Lernen, die Organisation von allen Menschen zu trennen, welche die Organisation bilden.
  2. Lernen, die Organisation als völlig eigenständige Wesenheit zu betrachten und zu behandeln.
  3. Lernen, das Wesentliche der Organisation in Form zu bringen und zu dokumentieren ("die Organisation verfassen").
  4. Lernen, Menschen zu suchen und zu finden, welche die Verfassung der Organisation anerkennen und ihr zugehören wollen, dürfen oder müssen.
  5. Lernen, dass die Menschen in der Organisation sich gemäß der Verfassung strukturieren.
  6. Lernen, dass die Menschen in der Organisation die Beiträge für die Organisation erbringen.
  7. Lernen, dass die Menschen in ihrem Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten die Verfassung der Organisation beachten.
  8. Lernen, sich von den Menschen zu trennen, welche die Verfassung der Organisation nicht oder nicht mehr mittragen wollen, dürfen oder können.
  9. Lernen, die Verfassung der Organisation zu ändern, wenn sich die Organisation als Ganzes oder wesentliche Rahmenbedingungen nachhaltig geändert haben.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für den Wissensprozess in der VPMA fordert die Betroffenen und Beteiligten immer wieder auf, sich über die Episteme, die offenen und heimlichen Regeln und Spielregeln sowie über die Usancen all jener Menschen und Organisationen zu verlässigen, mit welchen sie im Verlaufe der Projekte und im Projektmanagement zu tun haben. Ferner wird aufgezeigt, dass sich in Projekten und im Projektmanagement eigene Kulturen herausbilden.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).