Lernen von Ereignissen: Lernen von Ausloben, Versprechen,
Vereinbaren. Auslobungen, Versprechungen, Vereinbarungen.
Ausloben ist eine Vorleistung in Erwartung einer bestimmten
Gegenleistung oder des Ausbleibens von Nachteilen, die selbst zu
bewirken man nicht in der Lage ist.
Ausloben kann geschehen z.B. als:
- wünschen,
- ködern, ausloben, werben,
- versprechen, festlegen,
- verlieben, verloben, verheiraten,
- schenken, verschenken,
- versichern, garantieren, verpflichten,
- wetten, spekulieren,
- drohen,
- erpressen, bestechen, korrumpieren,
- abschrecken,
- verdammen, verbieten, ächten.
Die Auslobendenden handeln "ins Blaue hinein", denn es keine
Sicherheit zum Zeitpunkt der Auslobung, dass das Erwartete eintritt
bzw. das zu Vermeidende auch ausbleibt. Ausloben ist eine einseitige
Selbstverpflichtung.
Ausloben dient z.B. dazu
- sich attraktiv zu machen, Fassade pflegen, sich schmücken,
- sich verbindlich zu machen,
- sich als verlässlich dazustellen,
- sich selbst als mächtig und wehrfähig darzustellen,
- Gegner und Widersacher zu verunsichern oder abzuschrecken,
- sozial erwünschtes Verhalten der Anderen zu erreichen,
- Vorteile, Erwiderungen, Resonanz zu erhalten,
- Nachteile abzuwehren,
- möglichen Schaden zu vermeiden oder einzugrenzen,
- die Spuren zu halten und zu festigen, z.B. als Marke,
- sich selbst zu inszenieren, zur Schau zu stellen,
darstellen.
Auslobungen geschehen deshalb oft im Zusammenhang mit z.B.
- der Aufnahme von neuen Beziehungen,
- der Suche nach neuen Beziehungen,
- der Festigung von Beziehungen,
- der Abwehr von Mitbewerbern oder Konkurrenten,
- der Festigung des Vertrauens und der Treue,
- der Sicherung von Verlässlichkeit und Verbindlichkeit,
- der Abschreckung,
- der öffentlichen Kontrolle bzw. Kontrollierbarkeit,
(Transparenz), Gerechtigkeit,
- der Ehrlichkeit und Verlässlichkeit,
- der Glaubwürdigkeit.
Übliche Auslobungen sind bzw. enthalten z.B. auch
- Preisausschreiben,
- Preisverleihungen,
- Gewinnspiele,
- Wetten, Lotto, Toto,
- Garantieren, z.B. Rücknahmeverpflichtungen,
- Gewährleistungen,
- Zertifizierungen, (Kompetenzvermutung, Eignungsvermutung),
- Vereinbarungen von Vertragsstrafen,
- Strafgesetze,
- Rabatte, Zahlungsbedingungen,
- AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Lernziele für das Organisationslernen bezüglich Ausloben sind
deshalb z.B.:
- Lernen zu erkennen, worauf die Auslobungen Dritter abzielen.
- Lernen zu ermitteln, welchen Zielen die eigenen Auslobungen
dienen.
- Lernen, den Aufwand, insbesondere den Folgeaufwand der
eigenen Auslobungen zu ermitteln und zu verantworten.
- Lernen zu ermitteln, ob die erreichten Vorteile durch die
eigenen Auslobungen wertvoll sind.
- Lernen, eigene Auslobungen gezielt und wirksam einzusetzen.
- Lernen, unwirksame Auslobungen oder nachteilige frühzeitig
zu erkennen und abzustellen.
- Lernen, die Nutznießungen aus den eigenen Auslobungen zu
kontrollieren und zu begrenzen.
- Lernen, klare Regeln und Spielregeln für die eigenen
Auslobungen zu erstellen, durchzusetzen und durchzuhalten.
- Lernen, jegliche unerlaubte Vorteilsnahme aus den eigenen
Auslobungen sofort zu erkennen und zu ahnden.
- Lernen, klare Regeln und Spielregeln für die Vorteilsnahme
durch Auslobungen Dritter zu erstellen, durchzusetzen, zu
kontrollieren und durchzuhalten.
Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:
Die Mediendidaktik in der VPMA für Ausloben mahnt die
Verantwortlichen für die Projekte und das Projektmanagement zur
Vorsicht bei Auslobungen und Versprechungen gegenüber Dritten. Es
wird jeweils empfohlen, sich strikt im Rahmen dessen zu halten, was
tatsächlich geleistet werden kann und erfüllbar ist. Ferner wird
aufgezeigt, wie durch klare Regeln und Spielregeln sowie
dokumentierte Vereinbarungen das Verhältnis zwischen Vorleistungen
und erhaltenen Leistungen kontrollierbar bleibt.
Empfehlung:
Feststellen,
festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:
- gefällt,
- auffällt,
- missfällt,
- zufällt,
- fehlt.
Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:
- anfällt,
- entfällt,
- verfällt,
- zerfällt,
- abfällt.
...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen
(wollen, können, dürfen, müssen).