HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Ereignissen: Lernen von (sich) Einigen; Einigung.

(Sich) einigen ist ein soziales Geschehen, das in der von Juristen so genannten "juristischen Sekunde" erfolgt. Der Moment der Einigung ist nicht beobachtbar. Auch nicht die Art  und Weise, wie sie zustande kommt. Wenn die Einigung zwischen inneren Instanzen erfolgt, wird dies auch als "mit sich ins Reine kommen" bezeichnet.

Einigen kann auf viele Art und Weise geschehen. Beispiele.:

  1. einverstanden sein (nicken), zustimmen, genehmigen,
  2. (stillschweigend) akzeptieren,
  3. aneignen z.B. von herrenlosen Sachen,
  4. gehorchen,
  5. unterwerfen,
  6. (aufeinander) abstimmen,
  7. (sich) fügen,
  8. mit sich selbst ins Reine (reine Eine) kommen,
  9. klären, aufklären, erklären,
  10. verstehen.

Die bereits erfolgte Einigung ist z.B. beobachtbar:

  1. aus dem schlüssigen Handeln, also Handeln und Verhalten, das eine Einigung voraussetzt, z.B. Ausführen von Aufträgen, Bestellungen, Anweisungen.
  2. Handschlag oder vergleichbare symbolische Gesten.
  3. aus Unterschriften und Verträge und Vereinbarungen, Bestätigungen, Aufträgen.
  4. Beurkundungen aller Art.
  5. Gefolgschaft erhalten.
  6. Führung erhalten (Führung erfolgt).
  7. Schmiegen, anschmiegen, anpassen.
  8. Achtung und Beachtung der Anliegen, Anforderungen, Konturen der Anderen.
  9. gemeinsame Orientierung auf etwas Drittes.
  10. sich voll verlassen auf die Anderen.

In Organisationen reicht die persönliche Einigung der Personen oft nicht aus, denn aus der Einigung der Personen ergeben sich in der Regel Konsequenzen für die Organisation, die durch die geeinigten Personen nicht selbst erfüllt werden können. Da die Beteiligten jedoch davon ausgehen (dürfen), dass die Organisation (nicht nur die Person, mit welcher die Einigung erfolgt ist,) ihre Verpflichtungen aus der Einigung erfüllt, werden Einigungen zwischen Organisationen im Regelfall schriftlich festgehalten oder bestätigt. In den so genannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) wird dann vorab geregelt, unter welchen Umständen eine Einigung, die mit Personen der Organisation zustande kam, dann auch für die Organisation verpflichtend ist.

Einige Funktionen der Einigung sind z.B.:

  1. Einigung löst die Distanz auf: "Es", "man" wird eins gegenüber Dritten.
  2. Einigung ermöglicht Bindung und Verbindung, Verlässlichkeit.
  3. Einigung schafft Freiheit, Rückendeckung.
  4. Einigung löst Fixierungen aufeinander auf; das Gegeneinander wird zum Miteinander.
  5. Einigung versöhnt.
  6. Einigung setzt Ressourcen frei, die bisher in der Uneinigkeit gebunden waren.
  7. Einigung schützt vor Täuschung, Betrug.
  8. Einigung verpflichtet zur Treue und Erfüllung der Pflichten; Handeln im Sinne des Geeinigten steht über dem Handeln aus persönlichen Bedürfnissen.

Einigung kann auch vorgetäuscht werden z.B. bei Betrug oder fehlender Kontrahierungsfähigkeit oder fehlendem Willen zur Einigung. In solchen Fällen kann eine Einigung widerrufen werden oder sich darauf berufen werden, dass niemals eine Einigung erfolgt ist.

Die Lernziele für das Organisationslernen bezüglich (sich) einigen sind z.B.:

  1. Lernen zu klären, was die Organisation will.
  2. Lernen zu klären, wovor sich die Organisation in jedem Falle schützen will, d.h. was sie auf keinen Fall akzeptieren wird.
  3. Lernen zu bestimmen, wer die Organisation nach außen vertreten darf, kann oder muss.
  4. Lernen zu bestimmen, welche Regeln und Spielregeln und welche Auflagen die Vertreter der Organisation in jedem Fall zu beachten haben.
  5. Lernen, angemessene Vollmachten festzulegen und zu erteilen.
  6. Lernen, den Umgang mit Vollmachten zu kontrollieren.
  7. Lernen, Handeln und Verhalten mit Anscheins- und Duldungsvollmachten zu erkennen, zu konfrontieren oder die tatsächlichen Vollmachten anzupassen.
  8. Lernen abzulehnen, Nein zu sagen.
  9. Lernen, allgemeine und spezielle Regeln und Spielregeln sowie Geschäftsbedingungen festzulegen und zur Grundlage aller Beziehungen in und mit der Organisation zu machen.
  10. Lernen, die Verträge und Vereinbarungen zu erfüllen.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Ereignisse in der VPMA hält die Betroffenen und Beteiligten immer wieder an sich zu verlässigen, ob für die Projekte und das Projektmanagement die notwendigen und ausreichenden Einigungen erfolgt sind, die ein verantwortliches Tun ermöglichen. Insbesondere erfolgen Hinweise, auf die eigene Kontrahierungsfähigkeit zu achten und die Grenzen sowohl auszuschöpfen als auch einzuhalten sowie auf die Kontrahierungsfähigkeit der Partner zu achten, ob sie auch in der Lage sind zu erfüllen, worüber man sich geeinigt hat.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).