Lernen von Ereignissen: Lernen von (sich) Einigen; Einigung.
(Sich) einigen ist ein soziales Geschehen, das in der von
Juristen so genannten "juristischen Sekunde" erfolgt. Der Moment der
Einigung ist nicht beobachtbar. Auch nicht die Art und Weise,
wie sie zustande kommt. Wenn die Einigung zwischen inneren Instanzen
erfolgt, wird dies auch als "mit sich ins Reine kommen" bezeichnet.
Einigen kann auf viele Art und Weise geschehen. Beispiele.:
- einverstanden sein (nicken), zustimmen, genehmigen,
- (stillschweigend) akzeptieren,
- aneignen z.B. von herrenlosen Sachen,
- gehorchen,
- unterwerfen,
- (aufeinander) abstimmen,
- (sich) fügen,
- mit sich selbst ins Reine (reine Eine) kommen,
- klären, aufklären, erklären,
- verstehen.
Die bereits erfolgte Einigung ist z.B. beobachtbar:
- aus dem schlüssigen Handeln, also Handeln und Verhalten, das
eine Einigung voraussetzt, z.B. Ausführen von Aufträgen,
Bestellungen, Anweisungen.
- Handschlag oder vergleichbare symbolische Gesten.
- aus Unterschriften und Verträge und Vereinbarungen,
Bestätigungen, Aufträgen.
- Beurkundungen aller Art.
- Gefolgschaft erhalten.
- Führung erhalten (Führung erfolgt).
- Schmiegen, anschmiegen, anpassen.
- Achtung und Beachtung der Anliegen, Anforderungen, Konturen
der Anderen.
- gemeinsame Orientierung auf etwas Drittes.
- sich voll verlassen auf die Anderen.
In Organisationen reicht die persönliche Einigung der Personen
oft nicht aus, denn aus der Einigung der Personen ergeben sich in
der Regel Konsequenzen für die Organisation, die durch die
geeinigten Personen nicht selbst erfüllt werden können. Da die
Beteiligten jedoch davon ausgehen (dürfen), dass die Organisation
(nicht nur die Person, mit welcher die Einigung erfolgt ist,) ihre
Verpflichtungen aus der Einigung erfüllt, werden Einigungen zwischen
Organisationen im Regelfall schriftlich festgehalten oder bestätigt.
In den so genannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) wird
dann vorab geregelt, unter welchen Umständen eine Einigung, die mit
Personen der Organisation zustande kam, dann auch für die
Organisation verpflichtend ist.
Einige Funktionen der Einigung sind z.B.:
- Einigung löst die Distanz auf: "Es", "man" wird eins
gegenüber Dritten.
- Einigung ermöglicht Bindung und Verbindung, Verlässlichkeit.
- Einigung schafft Freiheit, Rückendeckung.
- Einigung löst Fixierungen aufeinander auf; das Gegeneinander
wird zum Miteinander.
- Einigung versöhnt.
- Einigung setzt Ressourcen frei, die bisher in der
Uneinigkeit gebunden waren.
- Einigung schützt vor Täuschung, Betrug.
- Einigung verpflichtet zur Treue und Erfüllung der Pflichten;
Handeln im Sinne des Geeinigten steht über dem Handeln aus
persönlichen Bedürfnissen.
Einigung kann auch vorgetäuscht werden z.B. bei Betrug oder
fehlender Kontrahierungsfähigkeit oder fehlendem Willen zur
Einigung. In solchen Fällen kann eine Einigung widerrufen werden
oder sich darauf berufen werden, dass niemals eine Einigung erfolgt
ist.
Die Lernziele für das Organisationslernen bezüglich (sich)
einigen sind z.B.:
- Lernen zu klären, was die Organisation will.
- Lernen zu klären, wovor sich die Organisation in jedem Falle
schützen will, d.h. was sie auf keinen Fall akzeptieren wird.
- Lernen zu bestimmen, wer die Organisation nach außen
vertreten darf, kann oder muss.
- Lernen zu bestimmen, welche Regeln und Spielregeln und
welche Auflagen die Vertreter der Organisation in jedem Fall zu
beachten haben.
- Lernen, angemessene Vollmachten festzulegen und zu erteilen.
- Lernen, den Umgang mit Vollmachten zu kontrollieren.
- Lernen, Handeln und Verhalten mit Anscheins- und
Duldungsvollmachten zu erkennen, zu konfrontieren oder die
tatsächlichen Vollmachten anzupassen.
- Lernen abzulehnen, Nein zu sagen.
- Lernen, allgemeine und spezielle Regeln und Spielregeln
sowie Geschäftsbedingungen festzulegen und zur Grundlage aller
Beziehungen in und mit der Organisation zu machen.
- Lernen, die Verträge und Vereinbarungen zu erfüllen.
Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:
Die Mediendidaktik für die Ereignisse in der VPMA hält die
Betroffenen und Beteiligten immer wieder an sich zu verlässigen, ob
für die Projekte und das Projektmanagement die notwendigen und
ausreichenden Einigungen erfolgt sind, die ein verantwortliches Tun
ermöglichen. Insbesondere erfolgen Hinweise, auf die eigene
Kontrahierungsfähigkeit zu achten und die Grenzen sowohl
auszuschöpfen als auch einzuhalten sowie auf die
Kontrahierungsfähigkeit der Partner zu achten, ob sie auch in der
Lage sind zu erfüllen, worüber man sich geeinigt hat.
Empfehlung:
Feststellen,
festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:
- gefällt,
- auffällt,
- missfällt,
- zufällt,
- fehlt.
Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:
- anfällt,
- entfällt,
- verfällt,
- zerfällt,
- abfällt.
...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen
(wollen, können, dürfen, müssen).