HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Ereignissen: Lernen von Handeln, Verhandeln, Handel.

Beim Handel zwischen Parteien wägt jede ab, welchen Gegenwert sie für einen Bedarf geben will, darf, kann oder muss. Der Handel und das Verhandeln erfolgt z.B.:

  1. spontan als Abwägung und Ausgleich von Interessen,
  2. durch schlüssiges Verhalten der beteiligten Personen,
  3. nach geschriebenen oder ungeschriebenen Gesetzen der Branche, Usancen,
  4. nach vorgeschriebenen Regeln und Verfahren, z.B. als öffentliche Ausschreibung,
  5. nach Spielregeln, die in der Regel die Partei mit der größten Verhandlungsmacht bestimmt.
  6. als Ritual,
  7. als Machtdemonstration, z.B. bei der Durchsetzung von Bedingungen,
  8. nach rigiden Mustern und Vorgehensweisen wie z.B. bei elektronischen Verfahren.
  9. zufällig,
  10. unbemerkt, automatisch.

Das Handeln der Organisation kann auch rein technisch erfolgen, d.h. Menschen sind nicht mehr daran beteiligt oder nur noch als Auslöser oder passiver Adressat wie z.B.:

  1. bei Suchmaschinen,
  2. bei Analyseprogrammen,
  3. bei der automatischen Erstellung und Fortschreibung von Charts und Trends z.B. wie bei den Börsenkursen,
  4. bei automatischen Sortierfunktionen,
  5. bei Scoring-Verfahren z.B. bei Kreditentscheidungen nach Kennzahlen, Ratingverfahren,
  6. bei Online-Versteigerungen,
  7. bei Online-Shops, Anmeldefunktionen, Sicherheitsfunktionen, Zugangsverwaltungen,
  8. bei Online-Services wie Auskünfte, Anträge, Steuererklärungen, Übersetzungen,
  9. beim Verkehr zwischen Datenbanken wie beim Zahlungsverkehr, Bestandshaltung, automatische Prozesssteuerung, Überwachungen,
  10. bei Updates, Backups, Datentransfers aller Art.

Die betroffenen und beteiligten Personen können anonym bleiben; Avatare, Sprachroboter und Animationen simulieren manchmal den nicht stattfindenden menschlichen Kontakt.

Die Lernziele für das Organisationslernen bezüglich Handel, Verhandeln und handeln sind z.B.:

  1. Lernen, die Organisation als Vertragspartner zu etablieren wie z.B. durch die Rechtsform.
  2. Lernen, die Organisation ein Profil als Vertragspartner zu geben.
  3. Lernen, die Strukturen zu schaffen, in welchen die Entscheidungen über Annahme und Ablehnungen von Angeboten erfolgen.
  4. Lernen, die Strukturen zu schaffen, in welchen die Organisation Angebote erstellt und auslobt.
  5. Lernen, Regeln und Spielregeln für die Entscheidungen im Handeln und Verhandeln zu erstellen und durchzusetzen.
  6. Lernen, die für die Organisation handelnden und verhandelnden Personen mit Status und Vollmachten auszustatten.
  7. Lernen, Anforderungen an Handelspartner zu bestimmen, durchzusetzen und einzuhalten.
  8. Lernen, die Verhandlungsergebnisse zu dokumentieren, sowohl Erfolge als auch Misserfolge.
  9. Lernen, die Muster und Gewohnheiten im Handel und in den Verhandlungen zu erkennen und zu gestalten.
  10. Lernen, Missbrauch von Verhandlungsmacht rasch zu erkennen und zu ahnden.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Ereignisse in der VPMA berücksichtigt, dass das Projektmanagement in der Regel nur über eine begrenzte Macht zum Handeln und Verhandeln verfügt und sich insbesondere an die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze zu halten hat. Es wird immer aufgezeigt, rechtzeitig die Projektorganisation auf die aktuellen und künftigen Verhandlungen auszurichten und mit der notwendigen Vollmacht und Entscheidungsmacht auszustatten.

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).