Lernen von Ereignissen: Lernen von Handeln, Verhandeln, Handel.
Beim Handel zwischen Parteien wägt jede ab, welchen Gegenwert sie
für einen Bedarf geben will, darf, kann oder muss. Der Handel und
das Verhandeln erfolgt z.B.:
- spontan als Abwägung und Ausgleich von Interessen,
- durch schlüssiges Verhalten der beteiligten Personen,
- nach geschriebenen oder ungeschriebenen Gesetzen der
Branche, Usancen,
- nach vorgeschriebenen Regeln und Verfahren, z.B. als
öffentliche Ausschreibung,
- nach Spielregeln, die in der Regel die Partei mit der
größten Verhandlungsmacht bestimmt.
- als Ritual,
- als Machtdemonstration, z.B. bei der Durchsetzung von
Bedingungen,
- nach rigiden Mustern und Vorgehensweisen wie z.B. bei
elektronischen Verfahren.
- zufällig,
- unbemerkt, automatisch.
Das Handeln der Organisation kann auch rein technisch erfolgen,
d.h. Menschen sind nicht mehr daran beteiligt oder nur noch als
Auslöser oder passiver Adressat wie z.B.:
- bei Suchmaschinen,
- bei Analyseprogrammen,
- bei der automatischen Erstellung und Fortschreibung von
Charts und Trends z.B. wie bei den Börsenkursen,
- bei automatischen Sortierfunktionen,
- bei Scoring-Verfahren z.B. bei Kreditentscheidungen nach
Kennzahlen, Ratingverfahren,
- bei Online-Versteigerungen,
- bei Online-Shops, Anmeldefunktionen, Sicherheitsfunktionen,
Zugangsverwaltungen,
- bei Online-Services wie Auskünfte, Anträge,
Steuererklärungen, Übersetzungen,
- beim Verkehr zwischen Datenbanken wie beim Zahlungsverkehr,
Bestandshaltung, automatische Prozesssteuerung, Überwachungen,
- bei Updates, Backups, Datentransfers aller Art.
Die betroffenen und beteiligten Personen können anonym bleiben;
Avatare, Sprachroboter und Animationen simulieren manchmal den nicht
stattfindenden menschlichen Kontakt.
Die Lernziele für das Organisationslernen bezüglich Handel,
Verhandeln und handeln sind z.B.:
- Lernen, die Organisation als Vertragspartner zu etablieren
wie z.B. durch die Rechtsform.
- Lernen, die Organisation ein Profil als Vertragspartner zu
geben.
- Lernen, die Strukturen zu schaffen, in welchen die
Entscheidungen über Annahme und Ablehnungen von Angeboten
erfolgen.
- Lernen, die Strukturen zu schaffen, in welchen die
Organisation Angebote erstellt und auslobt.
- Lernen, Regeln und Spielregeln für die Entscheidungen im
Handeln und Verhandeln zu erstellen und durchzusetzen.
- Lernen, die für die Organisation handelnden und
verhandelnden Personen mit Status und Vollmachten auszustatten.
- Lernen, Anforderungen an Handelspartner zu bestimmen,
durchzusetzen und einzuhalten.
- Lernen, die Verhandlungsergebnisse zu dokumentieren, sowohl
Erfolge als auch Misserfolge.
- Lernen, die Muster und Gewohnheiten im Handel und in den
Verhandlungen zu erkennen und zu gestalten.
- Lernen, Missbrauch von Verhandlungsmacht rasch zu erkennen
und zu ahnden.
Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:
Die Mediendidaktik für die Ereignisse in der VPMA berücksichtigt,
dass das Projektmanagement in der Regel nur über eine begrenzte
Macht zum Handeln und Verhandeln verfügt und sich insbesondere an
die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze zu halten hat. Es wird
immer aufgezeigt, rechtzeitig die Projektorganisation auf die
aktuellen und künftigen Verhandlungen auszurichten und mit der
notwendigen Vollmacht und Entscheidungsmacht auszustatten.
Empfehlung:
Feststellen,
festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:
- gefällt,
- auffällt,
- missfällt,
- zufällt,
- fehlt.
Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:
- anfällt,
- entfällt,
- verfällt,
- zerfällt,
- abfällt.
...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen
(wollen, können, dürfen, müssen).