HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Ereignissen: Lernen von Kooperieren, Kooperation.

Die Kooperation, die hier gemeint ist: Die Organisation kooperiert mit anderen, z.B.

  1. indem Personen aus der Organisation mit Personen aus anderen Organisationen zusammenarbeiten,
  2. die Organisation gemeinsam mit anderen Organisationen sich gegenüber Dritten zu einem gemeinsamen Handeln oder zu gemeinsamen Ergebnissen zusammen tut,
  3. die Organisation mit anderen Organisationen gemeinsame Interessen gegenüber Dritten vertritt,
  4. die Organisation mit anderen Organisationen z.B. Leistungsbeziehungen eingeht,
  5. die Organisation sich anderen Organisationen bezüglich bestimmten Inhalten oder Zielsetzungen oder Leistungen anschließt oder sich mit ihnen verbindet oder an sie bindet,
  6. die Organisation die Federführung für bestimmte Ideen, Projekte, Ziele oder Interessen übernimmt, die gemeinsam mit anderen Organisationen verfolgt werden,
  7. die Organisation mehr oder weniger große Teile ihrer Leistungen an Dritte vergibt,
  8. die Organisation für andere Organisation mehr oder weniger große Leistungen oder Beiträge zu deren internen Prozessen erbringt,
  9. die Organisation sich an anderen Organisationen, deren Ideen, Konzepten, Methoden, Verfahren oder anderem orientiert,
  10. die Organisation mit anderen Organisationen entwickelt und forscht.

Die beteiligten Organisationen sind bzw. bleiben während der Kooperation eigenständig und handeln und entscheiden auch in der Regeln nach eigenen Gusto. Die Kooperationsvereinbarungen verpflichten die Organisationen jedoch, dabei die Belange der Beteiligten mit zu beachten. Das kann sehr verschiedene Dichte annehmen z.B.:

  1. formlos, z.B. als informelle Kooperationen,
  2. Netzwerke, soziale Netzwerke,
  3. Interessensgemeinschaften,
  4. Gemeinsame Vertretungen, wie Kammern, Verbände,
  5. Arbeitsgemeinschaften, Projekte,
  6. Generalunternehmerschaft mit Subunternehmen,
  7. Verbundunternehmen,
  8. Allianzen,
  9. Kartell,
  10. Beherrschungs- und Unterwerfungsverträge.

Die Art und Weise der Kooperationen werden in der Regel schon aus Beweiszwecken und Haftungsgründen verschriftlicht. In der Regel werden zur Kooperation dann die Organisationen, nicht die Menschen, die sie vertreten, verpflichtet. Das bleibt den einzelnen Organisationen selbst überlassen.

Die Lernziele für das Organisationslernen bezüglich kooperieren sind z.B.:

  1. Lernen von Verlässlichkeit, z.B. die eigenen Verpflichtungen aus Kooperationen auch dann zu erfüllen, wenn es für die Organisation schwierig ist.
  2. Lernen von Vertragstreue, z.B. durch frühzeitige Information der Betroffenen und Beteiligten, wenn die Erfüllung der Kooperationsverpflichtungen nicht oder nicht mehr oder nicht wie zu erwarten möglich erscheint.
  3. Lernen von Loyalität gegenüber den Kooperationspartnern, z.B. Lernen von Verzicht auf Übervorteilung oder Umgehung.
  4. Lernen von Verantwortung für die Kooperationspartner z.B. Lernen von Verzicht auf Ausbeutung oder Ausnutzung oder Missbrauch von entgegengebrachtem Vertrauen.
  5. Lernen von konsequenter Konfrontation von nicht eingehaltenen Kooperationsvereinbarungen.
  6. Lernen von Regeln und Spielregeln für die Kooperation, z.B. Allgemeine oder spezielle Geschäftsbedingungen.
  7. Lernen von Führung und Steuerung der Kooperation.
  8. Lernen, Kooperationen zu schützen.
  9. Lernen, unzweckmäßig gewordene oder werdende Kooperationen frühzeitig zu erkennen, in nützliche zu überführen oder zu beenden.
  10. Lernen, schädlich gewordene Kooperationen zu erkennen und konsequent zu beenden.

Nach der Logik eines Entwicklungsprozesses können die Lernziele auch sein:

  1. Lernen, bereit zu Kooperationen zu sein.
  2. Lernen, reif für Kooperationen zu sein.
  3. Lernen, Kooperationen zu füllen.
  4. Lernen, Kooperationen zu erfüllen.
  5. Lernen, Kooperationen zu gestalten.
  6. Lernen, Kooperationen zu entwickeln.
  7. Lernen, Kooperationen zu verändern.
  8. Lernen, Kooperationen zu verantworten.
  9. Lernen, Kooperationen zu führen.
  10. Lernen, Kooperationen zu beenden.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Ereignisse in der VPMA geht stets davon aus, dass Projekte auch Kooperation mit Dritten erfordern und das Projektmanagement die Ziele und Ergebnisse nur mit den richtigen Partnern erreichen wird können. Deshalb werden immer wieder Hinweise gegeben, wie die Anforderungen an die Partner ermittelt werden können. Ferner wird aufgezeigt, wie mit dem Projektfortschritt die Art und Weise der Kooperationen angepasst werden sollte.

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).