Lernen von Ereignissen: Lernen von Vereinbaren. Vertragen.
Vereinbarungen. Vertrag.
Vereinbaren bedeutet, Nachteile in Kauf zunehmen, um Vorteile zu
erlangen und sich zu Vorleistungen zu verpflichten und
vereinbarungsgemäß zu verhalten, zu planen, zu entscheiden und zu
handeln.
Vereinbaren geschieht z.B. auch als
- beschließen; Beschluss fassen,
- akzeptieren, z.B. von Bedingungen, Konditionen,
- einwilligen,
- unterwerfen, Widerstand aufgeben,
- unterschreiben, Handschlag,
- verbindlich machen,
- überzeugen,
- annehmen, z.B. von Angeboten,
- kaufen und verkaufen,
- schlüssiges Handeln, z.B. Bezahlen an der Kasse.
Vereinbart werden z.B.
- Leistungen und Gegenleistungen,
- Rechte und Pflichten,
- Treueverpflichtung, z.B. bei der Ehe,
- Fürsorgeverpflichtung, z.B. Beachtung und Wahrung der
anderen Interessen,
- Pflicht zur Rechtfertigung des Vertrauens,
- Anhängigkeiten,
- Schadensersatz bei Nichterfüllung der Vereinbarungen,
- Verhalten bei Verzug oder Ausbleiben der Gegenleistung,
- Art und Weise der Übergabe und Abnahme der Leistungen und
Gegenleistungen,
- Regeln und Spielregeln im Umgang mit Vereinbarungen.
Die meisten Vereinbarungen sind formlos gültig. Zu Beweiszwecken
empfiehlt sich für alle Vereinbarungen zwischen Organisationen immer
die Schriftform. Von Gesetzes wegen sich einige Vereinbarungen nur
gültig, wenn sie auch bestimmte Formerfordernisse erfüllen, z.B. der
Grundstückskaufvertrag, die Schenkung und das Testament.
Gegenstand von Vereinbarungen kann alles sein, was Menschen und /
oder Organisationen erfüllen können. Es sind allerdings auch
Schutzgrenzen zu beachten, wie z.B. die gesetzlichen Regelungen für
- Einsatz von Gewalt,
- Ausnützen von Notsituationen,
- Ausnützen von geistigen und körperlichen Schwächen,
- Einhaltung der guten Sitten und Gebräuche,
- Gewohnheitsrechte, Usancen,
- Schutz von Gläubigern (Nutznießer der Leistungen),
- Schutz der Schuldner (Verpflichtete für die Leistungen).
In den verschiedensten Gesetzen sowie in den Geschäftsbedingungen
werden z.B. geregelt die Rechte und Pflichten bei
- Leistungsstörungen wie z.B. Verzug,
- Leistungsänderungen nach den Vereinbarungen,
- Leistungsmängel wie z.B. fehlerhafte oder mangelhafte
Leistungen,
- Falschleistungen,
- Leistungsverweigerung,
- Unmöglichwerden der Leistungen,
- Unzumutbarkeit der Leistungserbringung,
- Wegfall des Leistungsgrundes,
- Schadensersatz,
- Höherer Gewalt.
Die Lernziele für das Organisationslernen bezüglich Vereinbaren
sind deshalb z.B.:
- Lernen der Usancen von Vereinbarungen, z.B. Usancen der
Branche, bestimmter Rechtsgeschäfte, Traditionen.
- Lernen von Regeln und Spielregeln für den Umgang mit den
eigenen Verpflichtungen aus Vereinbarungen.
- Lernen von Regeln und Spielregeln für den Umgang mit den
eigenen Rechten aus Vereinbarungen.
- Lernen von Umgang mit Verpflichtungen, die sich z.B. allein
aus dem Ruf und dem "guten Namen" ergeben (Imagepflege).
- Lernen von Durchsetzung von Vereinbarungen.
- Lernen von Einhaltung von Vereinbarungen.
- Lernen von Schutz vor Vereinbarungen unter Druck und unter
Ausnutzung von Abhängigkeiten.
- Lernen von Begrenzung der Nachteile aus Vereinbarungen für
sich selbst und andere.
- Lernen von Verlässlichkeit.
- Lernen der Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen aus
Vereinbarungen.
Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:
Die Mediendidaktik in der VPMA für Vereinbaren gibt stetig
Hinweise für die Betroffenen und Beteiligten, die Inhalte,
Rahmenbedingungen und Konditionen von Vereinbarungen sorgfältig zu
ermitteln, zu planen, zu verhandeln und schließlich verbindlich zu
vereinbaren. Dabei wird insbesondere angemahnt, stets auf die
Kontrahierungsfähigkeit zu achten. Ferner wird immer wieder
aufgefordert, die Einhaltung der Vereinbarungen zu überwachen und
gegebenenfalls rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn
Störungen zu erwarten bzw. nicht mehr sicher ausgeschlossenen werden
können.
Empfehlung:
Feststellen,
festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:
- gefällt,
- auffällt,
- missfällt,
- zufällt,
- fehlt.
Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:
- anfällt,
- entfällt,
- verfällt,
- zerfällt,
- abfällt.
...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen
(wollen, können, dürfen, müssen).