HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Ereignissen: Lernen von Vereinbaren. Vertragen. Vereinbarungen. Vertrag.

Vereinbaren bedeutet, Nachteile in Kauf zunehmen, um Vorteile zu erlangen und sich zu Vorleistungen zu verpflichten und vereinbarungsgemäß zu verhalten, zu planen, zu entscheiden und zu handeln.

Vereinbaren geschieht z.B. auch als

  1. beschließen; Beschluss fassen,
  2. akzeptieren, z.B. von Bedingungen, Konditionen,
  3. einwilligen,
  4. unterwerfen, Widerstand aufgeben,
  5. unterschreiben, Handschlag,
  6. verbindlich machen,
  7. überzeugen,
  8. annehmen, z.B. von Angeboten,
  9. kaufen und verkaufen,
  10. schlüssiges Handeln, z.B. Bezahlen an der Kasse.

Vereinbart werden z.B.

  1. Leistungen und Gegenleistungen,
  2. Rechte und Pflichten,
  3. Treueverpflichtung, z.B. bei der Ehe,
  4. Fürsorgeverpflichtung, z.B. Beachtung und Wahrung der anderen Interessen,
  5. Pflicht zur Rechtfertigung des Vertrauens,
  6. Anhängigkeiten,
  7. Schadensersatz bei Nichterfüllung der Vereinbarungen,
  8. Verhalten bei Verzug oder Ausbleiben der Gegenleistung,
  9. Art und Weise der Übergabe und Abnahme der Leistungen und Gegenleistungen,
  10. Regeln und Spielregeln im Umgang mit Vereinbarungen.

Die meisten Vereinbarungen sind formlos gültig. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich für alle Vereinbarungen zwischen Organisationen immer die Schriftform. Von Gesetzes wegen sich einige Vereinbarungen nur gültig, wenn sie auch bestimmte Formerfordernisse erfüllen, z.B. der Grundstückskaufvertrag, die Schenkung und das Testament.

Gegenstand von Vereinbarungen kann alles sein, was Menschen und / oder Organisationen erfüllen können. Es sind allerdings auch Schutzgrenzen zu beachten, wie z.B. die gesetzlichen Regelungen für

  1. Einsatz von Gewalt,
  2. Ausnützen von Notsituationen,
  3. Ausnützen von geistigen und körperlichen Schwächen,
  4. Einhaltung der guten Sitten und Gebräuche,
  5. Gewohnheitsrechte, Usancen,
  6. Schutz von Gläubigern (Nutznießer der Leistungen),
  7. Schutz der Schuldner (Verpflichtete für die Leistungen).

In den verschiedensten Gesetzen sowie in den Geschäftsbedingungen werden z.B. geregelt die Rechte und Pflichten bei

  1. Leistungsstörungen wie z.B. Verzug,
  2. Leistungsänderungen nach den Vereinbarungen,
  3. Leistungsmängel wie z.B. fehlerhafte oder mangelhafte Leistungen,
  4. Falschleistungen,
  5. Leistungsverweigerung,
  6. Unmöglichwerden der Leistungen,
  7. Unzumutbarkeit der Leistungserbringung,
  8. Wegfall des Leistungsgrundes,
  9. Schadensersatz,
  10. Höherer Gewalt.

Die Lernziele für das Organisationslernen bezüglich Vereinbaren sind deshalb z.B.:

  1. Lernen der Usancen von Vereinbarungen, z.B. Usancen der Branche, bestimmter Rechtsgeschäfte, Traditionen.
  2. Lernen von Regeln und Spielregeln für den Umgang mit den eigenen Verpflichtungen aus Vereinbarungen.
  3. Lernen von Regeln und Spielregeln für den Umgang mit den eigenen Rechten aus Vereinbarungen.
  4. Lernen von Umgang mit Verpflichtungen, die sich z.B. allein aus dem Ruf und dem "guten Namen" ergeben (Imagepflege).
  5. Lernen von Durchsetzung von Vereinbarungen.
  6. Lernen von Einhaltung von Vereinbarungen.
  7. Lernen von Schutz vor Vereinbarungen unter Druck und unter Ausnutzung von Abhängigkeiten.
  8. Lernen von Begrenzung der Nachteile aus Vereinbarungen für sich selbst und andere.
  9. Lernen von Verlässlichkeit.
  10. Lernen der Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen aus Vereinbarungen.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik in der VPMA für Vereinbaren gibt stetig Hinweise für die Betroffenen und Beteiligten, die Inhalte, Rahmenbedingungen und Konditionen von Vereinbarungen sorgfältig zu ermitteln, zu planen, zu verhandeln und schließlich verbindlich zu vereinbaren. Dabei wird insbesondere angemahnt, stets auf die Kontrahierungsfähigkeit zu achten. Ferner wird immer wieder aufgefordert, die Einhaltung der Vereinbarungen zu überwachen und gegebenenfalls rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn Störungen zu erwarten bzw. nicht mehr sicher ausgeschlossenen werden können.

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).