HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Ereignissen: Lernen von zusammenarbeiten, Zusammenarbeit.

Zusammen arbeitet bedeutet: Etwas gemeinsam tun, sich einbringen für eine gemeinsame Sache.

Zusammenarbeit setzt nicht voraus, dass die Beteiligten sich am gleichen Ort aufhalten (müssen). Dort wird zwar die Art und Weise der Zusammenarbeit offensichtlich. Zusammenarbeiten kann geschehen z.B.:

  1. zusammen am gleichen Ort arbeiten,
  2. zusammen an der gleichen Sache arbeiten wie z.B. in Projekten, an Fällen, Vorgängen,
  3. vertreten von gemeinsamen Interessen,
  4. aufeinander und miteinander abstimmen von eigenen selbständigen Beiträgen und Leistungen,
  5. koordinieren von Terminen aller Art,
  6. für einander einstehen bei auftretenden Problemen und Schwierigkeiten,
  7. gemeinsam die Verantwortung tragen, z.B. für die Erfüllung von Aufträgen,
  8. wechselseitig aushelfen und unterstützen,
  9. fordern, einfordern und durchsetzen von eigenen Anliegen an einer gemeinsamen Sache,
  10. einhalten von Regeln und Spielregeln der Zusammenarbeit.

Schwächer ausgeprägt ist die Zusammenarbeit z.B.:

  1. als Duldung der Anderen,
  2. als Kollegialität, kollegiales Nebeneinander,
  3. als Geschäftspartnerschaft, Zweckgemeinschaft,
  4. als Vertragspartner,
  5. als "Mitgefangener": sich mit anderen in einer ähnlichen Situation befinden ohne weitere Bindung oder Bindungswunsch,
  6. als Mitverantwortliche z.B. in Gremien, Beauftragte, Amtsinhaber, Bevollmächtigte,
  7. als Koordinator,
  8. als Freiwillige, Ehrenamtliche,
  9. als Abhängige, Untergeordnete, Mitarbeitende,
  10. als Betroffene, Benachteiligte, Privilegierte.

Die Lernziele für das Organisationslernen bezüglich zusammenarbeiten und zusammen arbeiten sind z.B.:

  1. Lernen zu ermitteln, in welchen Prozessen an welchen Orten welche Personen zu welchen Zwecken in welcher Art und Weise wie lange zusammenarbeiten müssen.
  2. Lernen, die erforderliche Zusammenarbeit zu strukturieren z.B. in ac hoc- Zusammenarbeit, Abstimmungen, gemeinsame Aufgabenerledigung, permanente Zusammenarbeit.
  3. Lernen, die erforderliche Zusammenarbeit in den Organigrammen sowie den AKV Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der beteiligten Organisationsbereichen festzulegen.
  4. Lernen, die erforderliche Zusammenarbeit in den Stellenplänen und Stellenbeschreibungen festzulegen.
  5. Lernen, die Abläufe so zu gestalten, dass die erforderliche Zusammenarbeit auch möglich ist.
  6. Lernen, die generellen Regeln und Spielregeln für eine Zusammenarbeit festzulegen und allgemeingültig zu machen.
  7. Lernen, Widerstände gegen eine Zusammenarbeit frühzeitig zu erkennen und zu bearbeiten.
  8. Lernen, von allen Betroffenen und Beteiligten die erforderliche Zusammenarbeit einzufordern.
  9. Lernen, Verweigerung der Zusammenarbeit unverzüglich zu konfrontieren.
  10. Lernen, eine weitere Zusammenarbeit, die nicht mehr zweckdienlich ist, durch strukturelle und personelle Maßnahmen zu beenden.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Ereignisse in der VPMA zeigt die Betroffenen und Beteiligten immer wieder auf, wo im Projektfortschritt die Regeln und Spielregeln sowie die Inhalte und die Art und Weise der Zusammenarbeit mit wechselnden Personen aus unterschiedlichen Organisationseinheiten vorzubereiten sind. Ferner werden Hinweise gegeben, wenn gegen eine Zusammenarbeit Widerstand geleistet wird oder die Inhalte, der Prozess oder die Ergebnisse nicht zufrieden stellen.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).