Lernen von Ereignissen: Lernen von zusammenarbeiten,
Zusammenarbeit.
Zusammen arbeitet bedeutet: Etwas gemeinsam tun, sich einbringen
für eine gemeinsame Sache.
Zusammenarbeit setzt nicht voraus, dass die Beteiligten sich am
gleichen Ort aufhalten (müssen). Dort wird zwar die Art und Weise
der Zusammenarbeit offensichtlich. Zusammenarbeiten kann geschehen
z.B.:
- zusammen am gleichen Ort arbeiten,
- zusammen an der gleichen Sache arbeiten wie z.B. in
Projekten, an Fällen, Vorgängen,
- vertreten von gemeinsamen Interessen,
- aufeinander und miteinander abstimmen von eigenen
selbständigen Beiträgen und Leistungen,
- koordinieren von Terminen aller Art,
- für einander einstehen bei auftretenden Problemen und
Schwierigkeiten,
- gemeinsam die Verantwortung tragen, z.B. für die Erfüllung
von Aufträgen,
- wechselseitig aushelfen und unterstützen,
- fordern, einfordern und durchsetzen von eigenen Anliegen an
einer gemeinsamen Sache,
- einhalten von Regeln und Spielregeln der Zusammenarbeit.
Schwächer ausgeprägt ist die Zusammenarbeit z.B.:
- als Duldung der Anderen,
- als Kollegialität, kollegiales Nebeneinander,
- als Geschäftspartnerschaft, Zweckgemeinschaft,
- als Vertragspartner,
- als "Mitgefangener": sich mit anderen in einer ähnlichen
Situation befinden ohne weitere Bindung oder Bindungswunsch,
- als Mitverantwortliche z.B. in Gremien, Beauftragte,
Amtsinhaber, Bevollmächtigte,
- als Koordinator,
- als Freiwillige, Ehrenamtliche,
- als Abhängige, Untergeordnete, Mitarbeitende,
- als Betroffene, Benachteiligte, Privilegierte.
Die Lernziele für das Organisationslernen bezüglich
zusammenarbeiten und zusammen arbeiten sind z.B.:
- Lernen zu ermitteln, in welchen Prozessen an welchen Orten
welche Personen zu welchen Zwecken in welcher Art und Weise wie
lange zusammenarbeiten müssen.
- Lernen, die erforderliche Zusammenarbeit zu strukturieren
z.B. in ac hoc- Zusammenarbeit, Abstimmungen, gemeinsame
Aufgabenerledigung, permanente Zusammenarbeit.
- Lernen, die erforderliche Zusammenarbeit in den
Organigrammen sowie den AKV Aufgaben, Kompetenzen und
Verantwortungen der beteiligten Organisationsbereichen
festzulegen.
- Lernen, die erforderliche Zusammenarbeit in den
Stellenplänen und Stellenbeschreibungen festzulegen.
- Lernen, die Abläufe so zu gestalten, dass die erforderliche
Zusammenarbeit auch möglich ist.
- Lernen, die generellen Regeln und Spielregeln für eine
Zusammenarbeit festzulegen und allgemeingültig zu machen.
- Lernen, Widerstände gegen eine Zusammenarbeit frühzeitig zu
erkennen und zu bearbeiten.
- Lernen, von allen Betroffenen und Beteiligten die
erforderliche Zusammenarbeit einzufordern.
- Lernen, Verweigerung der Zusammenarbeit unverzüglich zu
konfrontieren.
- Lernen, eine weitere Zusammenarbeit, die nicht mehr
zweckdienlich ist, durch strukturelle und personelle Maßnahmen
zu beenden.
Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:
Die Mediendidaktik für die Ereignisse in der VPMA zeigt die
Betroffenen und Beteiligten immer wieder auf, wo im
Projektfortschritt die Regeln und Spielregeln sowie die Inhalte und
die Art und Weise der Zusammenarbeit mit wechselnden Personen aus
unterschiedlichen Organisationseinheiten vorzubereiten sind. Ferner
werden Hinweise gegeben, wenn gegen eine Zusammenarbeit Widerstand
geleistet wird oder die Inhalte, der Prozess oder die Ergebnisse
nicht zufrieden stellen.
Empfehlung:
Feststellen,
festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:
- gefällt,
- auffällt,
- missfällt,
- zufällt,
- fehlt.
Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:
- anfällt,
- entfällt,
- verfällt,
- zerfällt,
- abfällt.
...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen
(wollen, können, dürfen, müssen).