Lernen von Ergebnissen (der Organisation): Lernen von
Feststellungen. Lernen von Beendigung von Unsicherheiten. Lernen von
Verbindlichkeit.
Feststellungen im hier gemeinten Kontext sind Entscheidungen, wie
Fakten aussehen, also festgestellt wurden. Die Personen tragen die
Verantwortung für die Feststellungen bzw. die daraus resultierenden
Fakten, die den Betroffenen und Beteiligten als Grundlage für ihr
weiteres Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten dienen.
Feststellungen
- beenden Beliebigkeit,
- beenden Unsicherheit,
- reduzieren Komplexität,
- schaffen Verbindlichkeit,
- schaffen Verlässlichkeit,
- geben Rechtsicherheit,
- ermöglichen Rechtsfrieden, beenden Streit,
- ermöglichen Kooperation an und mit der gleichen Sache,
- entlasten.
- klären, was gilt.
Feststellungen erfolgen in einem formalen Akt, in welchem in der
Regel auch gleichzeitig stillschweigend, ausdrücklich oder aus dem
konkludenten Handeln bestimmt wird, für wen, in welchem Zusammenhang
und für welche Zeit die Feststellungen gelten und wen sie
verpflichten. Ferner wird im selben Vorgang auch festgelegt, ob die
Feststellungen geändert werden können und von wem und unter welchen
Bedingungen.
Typische Feststellungen durch Entscheidungen oder Vereinbarungen
zählen z.B.:
- Kurse,
- Preise,
- Entsprechungen nach Maßeinheiten wie z.B. Mengen aller Art
wie Gewicht, Größe,
- Entsprechungen von Passungen bzw. Übereinstimmungen z.B. von
Farben, IST und SOLL,
- Entsprechungen von Erwartungen z.B. von Funktionen,
Handlichkeit, Brauchbarkeit,
- Entsprechungen von Vereinbarungen z.B. von Erfüllung der
Pflichten und Verpflichtungen, Leistungen, Beiträge,
- Beurteilungen aller Art, z.B. von Verhalten.
- Entsprechungen nach Gesetz und Satzung z.B. von Abschlüsse,
Jahresabschlüssen, Periodenabschlüsse, Vertragserfüllungen,
- Setzungen.
- Urteile.
Die Lernziele für das Organisationslernen bezüglich
Feststellungen sind z.B.:
- Lernen zu erkennen, wenn fehlende Feststellungen den
Fortschritt bzw. die Abläufe hindern oder behindern.
- Lernen zu erkennen, wenn Festgestelltes sich als falsch
erweist.
- Lernen zu erkenne, wenn die Feststellungen nicht zu den
erwarteten Ergebnissen passen.
- Lernen zu erkennen, wenn notwendige und allfällige
Feststellungen unterbleiben, vermieden, verzögert oder verzerrt
werden.
- Lernen zu erkennen, wenn durch Feststellungen Willkür und
Machtmissbrauch ausgeübt wird.
- Lernen zu erkennen, wenn die Feststellungen nicht oder nicht
mehr akzeptiert werden.
- Lernen, Organe zu schaffen, die gegebenenfalls die
Feststellungen zu treffen haben, z.B. Schiedsgerichte, Ombudsman.
- Lernen die Betroffenen und Beteiligten frühzeitig
anzuhalten, die notwendigen Feststellungen zu vereinbaren bzw.
feststellen zu lassen.
- Lernen zu sanktionieren, wenn die Schiedsorgane nicht oder
nicht rechtzeitig angerufen werden.
- Lernen zu erkennen, wenn die Schiedsorgane die notwendigen
Feststellungen nicht treffen können oder wollen oder missbraucht
werden.
Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:
Die Mediendidaktik für die Ergebnisse in der VPMA gibt Hinweise
und Anleitungen, wie die Betroffenen und Beteiligten von vorläufigen
Daten und Fakten zu verbindlichen kommen. Ferner wird aufgezeigt,
wie im Projekt und im Projektmanagement die verwendeten
Feststellungen fortschreitend verbindlich gemacht
werden.("Absegnen.") Im Weiteren werden Zeitpunkte vorgeschlagen, zu
welchem Zwischenergebnisse festgestellt, beurteilt und abgenommen
werden.
Empfehlung:
Feststellen,
festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:
- gefällt,
- auffällt,
- missfällt,
- zufällt,
- fehlt.
Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:
- anfällt,
- entfällt,
- verfällt,
- zerfällt,
- abfällt.
...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen
(wollen, können, dürfen, müssen).