HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Taxonomie der Lernziele von Lernen von Leben. Lernen der Gewalt. (Macht der Organisation).

Es geht um die Gewalt der Organisation und als Organisation sowie die Gewalt durch und für z.B. die:

  1. Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen (wollen, können, dürfen, müssen),
  2. Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen),
  3. Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen (wollen, können, dürfen, müssen),
  4. Personen und Organisationen, welche das Umfeld der Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Gewalt sind zumindest das Lernen der Erkennung, Beachtung, Begrenzung, Gestaltung, Nutzung, Abwehr und Beendigung von z.B.:

  1. Polizeigewalt,
  2. Vollstreckungsgewalt,
  3. Vollzugsgewalt,
  4. Gesetzgebungsgewalt,
  5. Amtsgewalt (Behörden),
  6. richterliche Gewalt,
  7. elterliche Gewalt,
  8. Bevormundung,
  9. Gewalt der Fürsorge,
  10. Rechtsprechung.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Gewalt sind zumindest das Lernen der Erkennung, Beachtung, Begrenzung, Gestaltung, Nutzung, Abwehr und Beendigung von z.B.:

  1. Verfügungsgewalt,
  2. Gewalt des Eigentümers,
  3. Gewalt des Besitzers,
  4. Gewalt des Gläubigers,
  5. Gewalt des Schuldners,
  6. Gewalt des Mieters,
  7. Gewalt des Vermieters,
  8. Gewalt der Gemeinschaft (Gruppendruck, Diskriminierung),
  9. Gewalt von Individuen,
  10. Gewalt von Gemeinschaften.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Gewalt sind zumindest das Lernen der Erkennung, Beachtung, Begrenzung, Gestaltung, Nutzung, Abwehr und Beendigung von z.B.:

  1. Kriegsrecht,
  2. Friedensrecht,
  3. Friedensvertrag,
  4. militärischer Gewalt,
  5. Recht auf Angriff,
  6. Recht auf Verteidigung
  7. Recht auf Selbstverteidigung,
  8. Recht auf Unversehrtheit,
  9. Waffenrecht,
  10. Waffengewalt.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Gewalt sind zumindest das Lernen der Erkennung, Beachtung, Begrenzung, Gestaltung, Nutzung, Abwehr und Beendigung von z.B.:

  1. Staatsgewalt,
  2. Gewaltenteilung,
  3. Legislative,
  4. Exekutive,
  5. Judikative,
  6. Schutz des Individuums (Menschenrechte: Die Würde des Menschen ist unantastbar.)
  7. Schutz der Familie,
  8. Schutz der Gemeinschaft,
  9. Strafrecht,
  10. Schutz des Friedens.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Gewalt sind zumindest das Lernen der Zulassung, Duldung, Erkennung, Beachtung, Begrenzung, Gestaltung, Nutzung, Abwehr und Beendigung von z.B.:

  1. Vorbeugehaft,
  2. Verurteilungen,
  3. Bewährungsstrafen,
  4. Geldstrafen,
  5. Freiheitsstrafen,
  6. Schutzhaft,
  7. Verbannung,
  8. Entzug der Bürgerrechte,
  9. Straflager, Erziehungsanstalten,
  10. Todesstrafen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Gewalt sind zumindest das Lernen der Erkennung, Beachtung, Begrenzung, Gestaltung, Nutzung, Abwehr und Beendigung von z.B.:

  1. Vandalismus,
  2. Brandschatzung,
  3. Gewalt des Mobs,
  4. Vergewaltigung,
  5. Brutalität,
  6. Missbrauch,
  7. Unterdrückung,
  8. Entmündigung,
  9. Ausbeutung,
  10. Tötung.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Gewalt sind zumindest das Lernen der Erkennung, Beachtung, Begrenzung, Gestaltung, Nutzung, Abwehr und Beendigung von z.B.:

  1. Rechtlosigkeit,
  2. Staatenlosigkeit,
  3. Rechtsunfähigkeit,
  4. Schuldunfähigkeit,
  5. Verantwortungslosigkeit,
  6. Verlust der Bürgerrechte,
  7. Vertreibung,
  8. Verwahrlosung,
  9. Schutzlosigkeit (Ausschluss aus der Fürsorgeberechtigung und Fürsorgeverpflichtung),
  10. Staatenlosigkeit.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Gewalt sind zumindest das Lernen der Erkennung, Beachtung, Begrenzung, Gestaltung, Nutzung, Abwehr und Beendigung von z.B.:

  1. Macht,
  2. Ohnmacht,
  3. Gegnerschaft,
  4. Angst,
  5. Einseitigkeit der Polarität,
  6. (technischer, militärischer) Zwang zur Ruhe,
  7. Unausgeglichenheit,
  8. Scheinfriede ("Burgfriede"),
  9. Uneinigkeit,
  10. Misstrauen.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA mahnt die planenden, entscheidenden, verantwortlichen und handelnden Personen, das Projekt und das Projektmanagement mit der notwendigen Macht auszustatten, damit die fälligen, notwendigen und zweckdienlichen Planungen erfolgen und die Entscheidungen getroffen werden können, die zur Durchsetzung und Verwirklichung des Projekts durch das Projektmanagement erforderlich sind. Die Anleitungen, Hinweise, Empfehlungen und Mahnungen leiten das Projektmanagement an, die Macht einzufordern, zu rechtfertigen und angemessen einzusetzen.

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA zeigt die Schwierigkeiten, Probleme, Konflikte und Krisen auf, die bei unangemessener Macht entstehen (können, werden, müssen) sowie die Hilfen und Lösungswege für die Personen, welche am Schluss für die Ergebnisse des Projekts und des Projektmanagements verantwortlich gemacht werden.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).