HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Taxonomie der Lernziele von Lernen von Leben. Lernen der Berechtigungen. (Vorrechte der Organisation).

Es geht um die Berechtigungen und Rechte der Organisation und als Organisation sowie die Berechtigungen und Rechte durch und für z.B. die:

  1. Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen (wollen, können, dürfen, müssen),
  2. Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen),
  3. Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen (wollen, können, dürfen, müssen),
  4. Personen und Organisationen, welche das Umfeld der Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest z.B.:

  1. das Lernen der Berechtigung,
  2. das Lernen des Vorrechts,
  3. das Lernen von Sonderrechten,
  4. das Lernen des Umgangs mit der Nichtberechtigung,
  5. das Lernen des Hausrechts,
  6. das Lernen des Rechts der Gläubiger,
  7. das Lernen der Beschlagnahme (in Beschlag nehmen),
  8. das Lernen der Inbesitznahme,
  9. das Lernen der Erziehungsberechtigung,
  10. das Lernen der Weisungen (des Weisungsrechts, Recht auf Gehorsam und Gefolgschaft).

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur Bestimmung, der Abgrenzung und des Umgangs mit z.B.:

  1. übertragenen Fällen,
  2. Vorfällen, Ereignissen,
  3. Zufällen,
  4. Unfällen,
  5. Ausfällen,
  6. Rechtsfällen,
  7. Bagatellfällen,
  8. Grenzfällen,
  9. ungeregelten Fällen,
  10. ungeklärten Fällen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Zulassung, Begrenzung und Wahrnehmung von z.B.:

  1. Erstlingsrecht,
  2. Vorschlagsrecht,
  3. Beteiligungsrecht,
  4. Zugriffsrecht,
  5. Entscheidungsrecht,
  6. Recht auf "das letzte Wort",
  7. Recht auf das ausschlaggebende Wort,
  8. Recht auf Verzicht,
  9. Recht auf Gleichstellung,
  10. Recht auf Schadenersatz, Wiedergutmachtung.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur Zulassung, Begrenzung und Wahrnehmung des Rechts bei z.B.:

  1. Gutglauben, Gutgläubigkeit,
  2. "bestem Wissen und Gewissen",
  3. Verführungen,
  4. Verleitungen,
  5. Rechtsmissbrauch,,
  6. Verleidungen (madig machen),
  7. Erpressung,
  8. Rechtsanmaßung,
  9. Rechtsverdrehung,

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur Zulassung, Begrenzung, Wahrnehmung und Beendigung von Rechten der z.B.:

  1. Erteilung von Recht,
  2. Einforderung von Recht,
  3. Verteidigung von Recht,
  4. Rechtsprechung,
  5. Rechtsübertragung,
  6. rechtlichen Abwägung,
  7. Beurteilung,
  8. Bewertung,
  9. Gewichtung,
  10. Auswahl.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur Zulassung, Begrenzung, Wahrnehmung und Beendigung von Rechten zur z.B.:

  1. Rechtsauswahl,
  2. Rechtsbestimmung,
  3. Rechtsanwendung,
  4. Rechtsbegrenzung,
  5. Rechtsauslegung,
  6. Rechtserklärung,
  7. Rechtsverweigerung,
  8. Rechtsbeugung,
  9. Rechtsdehnung, Rechtsspreizung,
  10. Berufung auf das (ein) Recht.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur Zulassung, Begrenzung und Wahrnehmung von z.B.:

  1. zwingendem Recht,
  2. geltendem Recht,
  3. formalem Recht,
  4. Recht durch Usancen und ungeschriebene Gesetze,
  5. Gewohnheitsrecht,
  6. vereinbartem Recht
  7. Rechtsfehlern,
  8. Rechtslücken,
  9. fehlendem Recht,
  10. strittigem Recht.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur Erkennung, Duldung, Begrenzung, Wahrnehmung und Beendigung von z.B.:

  1. vereinbartem Recht, (Was soll zwischen uns gelten?),
  2. Selbstgerechtigkeit,
  3. Rechtsverstößen,
  4. Selbstjustiz,
  5. Rechthaberei,
  6. Rechtsumgehung (so genannte "Sachverhaltsgestaltungen"),
  7. Willkür,
  8. Sittenwidrigkeit,
  9. Strafbarkeit,
  10. Fragwürdigkeit (unethisch, unmoralisch, unangemessen).

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur z.B.:

  1. Feststellung des geltenden Rechts,
  2. Feststellung der Gültigkeit des Rechts,
  3. Einforderung des Rechts,
  4. Anwendbarkeit des Rechts,
  5. Zulässigkeit des Rechts,
  6. Anwendung des Rechts,
  7. Durchsetzung des Rechts,
  8. Einhaltung des Rechts,
  9. Erzwingung des Rechts,
  10. Ersetzung des Rechts.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zu z.B.:

  1. Anwendung des Rechts,
  2. Einschränkungen des Rechts,
  3. Beschränkungen des Rechts,
  4. Begrenzungen des Rechts,
  5. Änderungen des Rechts,
  6. Inkraftsetzung des Rechts,
  7. Aussetzung des Rechts,
  8. Überprüfung des Rechts,
  9. Verweigerung des Rechts,
  10. Aufhebung des Rechts.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur Zulassung, Begrenzung, Wahrnehmung und Beendigung von Verzichten auf Rechte, Recht und Berechtigung bei z.B.:

  1. Gnade vor Recht,
  2. Großzügigkeit,
  3. Nachsicht,
  4. Geschenken,
  5. Spenden,
  6. Rabatten,
  7. Nachlässen,
  8. Zugaben,
  9. Zulassungen (Duldungen),
  10. Unkenntnis.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur Zulassung, Begrenzung, Wahrnehmung und Beendigung von Hierarchien der Rechte, des Recht und der Berechtigung bei z.B.:

  1. bestätigtem Recht,
  2. Vorrechten,
  3. Rangfolgen,
  4. Recht des Faktischen ("Fakten schaffen." "Tatsachen schaffen."),
  5. Recht der Gelegenheit,
  6. Opportunität,
  7. Rechtsunsicherheit,
  8. Rechten bei Tod des Berechtigten (Recht geht auf Erben über),
  9. Rechten, die mit dem Tod des Berechtigten enden,
  10. Verlust des Rechts.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur Bestimmung, Zulassung, Begrenzung, Wahrnehmung und Beendigung von z.B.:

  1. Rechtsvorteilen,
  2. Rechtsnachteilen,
  3. Begrenzungen von Garantien,
  4. Begrenzungen von Gewährleistungen,
  5. Begrenzungen von Haftungen,
  6. Verjährungen,
  7. Mahnfristen,
  8. Klagefristen,
  9. Beweispflichten,
  10. Anspruchsberechtigung.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Berechtigungen und Rechte sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur Bestimmung, Zulassung, Gültigkeit, Verbindlichkeit, Begrenzung, Wahrnehmung und Beendigung von z.B.:

  1. Ansprüchen,
  2. Geltendmachungen,
  3. Beurteilungen,
  4. Verurteilungen,
  5. Verboten,
  6. Bestrafungen,
  7. Auflagen,
  8. Begünstigungen,
  9. Schädigungen, Beschädigungen,
  10. Rücksichtlosigkeit.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA fordert die Verantwortlichen für das Projekt und das Projektmanagement immer wieder auf, sich zu verlässigen, wozu sie berechtigt und verpflichtet sind. Die Aufträge, Vollmachten und Befugnisse kraft Status und Funktion enthalten mitunter andere, weniger oder mehr Berechtigungen als für das Projekt und das Projektmanagement zweckdienlich, vorgesehen, zugelassen, erwünscht oder unerwünscht sind. Auch zugelassene individuelle Ansprüche werden nur dann zu Berechtigungen, wenn sie im Rahmen des Projekts und des Projektmanagements zu formalem Recht werden.

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA leitet auch an, die Macht in den Berechtigungen zu erkennen und konsequent für das Projekt und das Projektmanagement einzusetzen. Die notwendigen und erforderlichen Konflikte zwischen Härte und Gutmütigkeit werden zu typischen Entscheidungskonflikten, in welchen es oftmals kein "richtig" oder "falsch" gibt. Alle Berechtigungen sind Vorteilnahmen gegenüber allen anderen, die nicht berechtigt sind und die Berechtigungen ermöglichen, zulassen, erdulden und ertragen müssen. Alle achten auf ihre Vorteile und wollen nicht übervorteilt werden.

Auch für die Berechtigungen gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter." Und: "Eine verpasste Gelegenheit wieder holt sich niemals mehr." In der Art und Weise, wie mit den Berechtigungen umgegangen wird, zeigen sich häufig auch bisher unentdeckte und ungenutzte Feldkompetenzen, Fähigkeiten und Eignungen von Personen und Organisationen.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).