HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Taxonomie der Lernziele von Lernen von Leben. Lernen der Rechte. (Rechtmäßigkeit der Organisation).

Es geht um die Rechte und Rechtmäßigkeit der Organisation und als Organisation sowie die Rechte und Rechtmäßigkeit durch und für z.B. die:

  1. Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen (wollen, können, dürfen, müssen),
  2. Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen),
  3. Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen (wollen, können, dürfen, müssen),
  4. Personen und Organisationen, welche das Umfeld der Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest z.B.:

  1. das Lernen der Menschenrechte,
  2. das Lernen der Hoheitsrechte,
  3. das Lernen des individuellen Rechts (Privatrechts),
  4. das Lernen des Rechts von Gemeinschaften und Gesellschaften,
  5. das Lernen des Vertragsrechts,
  6. das Lernen des Rechts von Mehrheiten (Rechten der Mehrheit, Überzahl),
  7. das Lernen des Rechts von Minderheiten,
  8. das Lernen des verbrieften Rechte (Recht als Machtmittel, Ordnungsmittel),
  9. das Lernen von übertragenen Rechten,
  10. das Lernen von ererbten (übernommenen) Rechten.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der z.B.:

  1. Rechtsfähigkeit,
  2. Inhalte des Rechts,
  3. Grenzen des Rechts,
  4. Rechtsfreiheit (Freiheit des Rechts),
  5. Rechte als Ergebnis der Existenz, des Handelns und Verhaltens der Organisation,
  6. Rechte als Anspruch auf Existenz der Organisation,
  7. Rechte als Anspruch auf den weiteren Bestand der Organisation,
  8. Rechte als Glied des Rechtsverbundes,
  9. Rechte als Glied des Rechtswesens,
  10. Rechte als Anwender des Rechts.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Zulassung, Begrenzung und Wahrnehmung von z.B.:

  1. Beanspruchung (Bemühung) des Rechts,
  2. Anwendung des Rechts,
  3. Berufung auf das Recht,
  4. Einforderung des Rechts,
  5. Geltendmachung des Rechts,
  6. Klagerecht,
  7. Kündigungsrecht,
  8. justiziablem Recht,
  9. nicht justiziablem Recht,
  10. nicht geregeltem Recht.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Zulassung, Begrenzung und Wahrnehmung und Beendigung von z.B.:

  1. Recht auf Leben,
  2. Recht der Unversehrtheit,
  3. Recht der Unverletzlichkeit,
  4. Recht auf Sterben,
  5. Recht des Stärkeren,
  6. Recht des Schwächeren,
  7. Recht der Berechtigten,
  8. Recht der Begünstigten,
  9. Recht der Belasteten,
  10. Recht der Rechtlosen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Zulassung, Begrenzung und Wahrnehmung von z.B.:

  1. Gerechtigkeit (dem Recht entsprechend),
  2. Gerechtigkeit als Handlung,
  3. Gerechtigkeit als Verhalten,
  4. Gerechtigkeit als Einstellung,
  5. Gerechtigkeit als Tun,
  6. formale Gerechtigkeit,
  7. Gerechtigkeit als Ergebnis,
  8. Gerechtigkeit als Einigung,
  9. Gerechtigkeit als Vorstellung,
  10. Gerechtigkeit als Haltung (moralische, ethische Gerechtigkeit).

Bei der "Gerechtigkeit", die sich nur als eine Begrenzung der Recht der Mächtigen und (bisher) Privilegierten beruft, handelt es sich um ein Machtspiel und die Neuverteilung von Vorteilen, Vermögen, Ansprüchen, Nutzen, Lasten und Belastungen. Das Ergebnis wird in der Regel nur für eine begrenzte Zeit "akzeptiert", wenn überhaupt. Organisationslernen ist hier nicht möglich.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen z.B.:

  1. zur Rechtsvertretung,
  2. für Rechtsgebiete,
  3. für die Rechtsverwaltung,
  4. für die Rechtswahrnehmung,
  5. für die Rechtsstreitigkeiten,
  6. für die Rechtsprechung (Gerichte, Schiedsstellen, Schiedsgerichte),
  7. für die Rechtdurchsetzung,
  8. für den Rechtsvollzug,
  9. für die Rechtsaussetzung,
  10. für die Rechtserzwingung.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen für und durch die Gestaltung des Rechts durch z.B.:

  1. Gesetze,
  2. Gebote und Verbote,
  3. Statute,
  4. Geschäftsordnungen,
  5. AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  6. Verträge,
  7. Vereinbarungen,
  8. Regeln,
  9. Spielregeln,
  10. Urteile.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Bestimmung, Zulassung, Gültigkeit, Verbindlichkeit, Begrenzung, Wahrnehmung und Beendigung von z.B.:

  1. Rechtsstreitigkeiten,
  2. Rechtsfrieden,
  3. Rechtssicherheit,
  4. Rechtlichkeit,
  5. Anerkennung der Rechtmäßigkeit,
  6. Redlichkeit,
  7. Rechtsfolgen,
  8. Unrecht (Das Recht ist nicht auf meiner Seite.)
  9. Schutzlosigkeit,
  10. Willkür.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen für z.B.:

  1. die Menschenrechte (Die Würde des Menschen ist unantastbar. Artikel 1, § 1 Grundgesetz),
  2. Schutz der Familie,
  3. Freiheitsrechte,
  4. Schutzrechte,
  5. Besitzrechte,
  6. Eigentumsrechte,
  7. Rechte der Gemeinschaft,
  8. individuelle Rechte,
  9. Bestandsrechte,
  10. Rechte der Macht.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur z.B.:

  1. Einhaltung der Gesetze,
  2. Entsprechung den Statuten,
  3. Einhaltung der Statute,
  4. Einhaltung und Erfüllung der behördlichen Genehmigungen,
  5. Einhaltung und Erfüllung der Organisationszwecke,
  6. Einhaltung und Erfüllung der der Steuern und Abgabeverpflichtungen,
  7. Einhaltung und Erfüllung der öffentlichen Abgaben, Entgelte für die öffentlichen Dienste und Dienstleistungen,
  8. Einhaltung und Erfüllung der Rahmenbedingungen,
  9. Einhaltung und Erfüllung der Grenzen und Begrenzungen,
  10. Einhaltung und Erfüllung der Felder (der Organisation).

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur Legitimität (der Organisation) durch z.B.:

  1. Duldung durch die Nachbarn,
  2. Duldung durch das Umfeld,
  3. Duldung durch die Mitglieder,
  4. Duldung durch die Partner,
  5. Duldung durch die Träger,
  6. Anerkennung des Bestandes der Organisation,
  7. Anerkennung der Größe der Organisation,
  8. Anerkennung der Existenz der Organisation,
  9. Anerkennung der Inhalte der Organisation,
  10. Anerkennung der Zwecke der Organisation.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zur z.B.:

  1. Passung in den rechtlichen Rahmen,
  2. Passung in den übergeordneten Rahmen,
  3. Passung in den gegebenen Rahmen,
  4. Nutzung des rechtlichen Rahmens,
  5. Nutzung des übergeordneten Rahmens,
  6. Einwirkung auf den rechtlichen Rahmen,
  7. Gestaltung des rechtlichen Rahmens,
  8. Vereinbarung des rechtlichen Rahmens,
  9. Erfüllung des rechtlichen Rahmens,
  10. Kündigung des rechtlichen Rahmens.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen zum Umgang mit z.B.:

  1. ausgelösten Widerständen,
  2. ausgelöster Konkurrenz,
  3. ausgelösten Unterstützungen
  4. Solidarität mit den benachbarten Organisationen,
  5. Verträglichkeit mit den benachbarten Organisationen,
  6. Verbund mit Gleichgesinnten,
  7. Recht als Machtmittel ("Recht" verschafft Macht.)
  8. Recht auf Ausübung des Rechts,
  9. Recht auf Verschaffung von Recht (und Ordnung),
  10. Recht auf Schutz (vor "Recht und Ordnung").

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen für z.B.:

  1. die Erfüllung der Funktionen für die übergeordneten Organisationen,
  2. die Erfüllung der Funktionen für die zugeordneten Organisationen und Menschen,
  3. die Erfüllung der Funktionen für die nachgeordneten Organisationen und Menschen,
  4. die Erfüllung der Aufgaben als Organisation,
  5. die soziale Verantwortung der Organisation für die übergeordneten Organisationen,
  6. die soziale Verantwortung für die benachbarten Organisationen,
  7. die soziale Verantwortung für die nachgeordneten Organisationen,
  8. die Erbringung der Beiträge für die übergeordneten Organisationen,
  9. die Erbringung der Beiträge für die benachbarten Organisationen,
  10. die Erbringung der Beiträge für die nachgeordneten Organisationen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen für z.B.:

  1. die Anpassungen an die übergeordneten Entwicklungen,
  2. die Leistungsbeziehungen,
  3. die Austauschbeziehungen,
  4. die Zulässigkeit der Beiträge und Leistungen,
  5. den Nutzen der Beiträge und Leistungen,
  6. die Nützlichkeit der Beiträge und Leistungen,
  7. die Schadlosigkeit, Schadensfreiheit der Beiträge und Leistungen,
  8. den Gewinn für die übergeordneten Entwicklungen und Organisationen,
  9. die Nutzungen und Ausnutzungen des Rechts für sich selbst,
  10. die Vorteilnahmen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen für z.B.:

  1. Adressierbarkeit (Adressen),
  2. Organe (der Organisation),
  3. Erreichbarkeit,
  4. Ansprechpartner,
  5. Adressierbarkeit, Erreichbarkeit,
  6. Vertretung (gesetzliche Vertretung),
  7. Tragfähigkeit,
  8. Belastbarkeit,
  9. (formale) Kommunikation,
  10. Justiziabilität (Fähigkeit zu Rechtsstreitigkeiten, Auseinandersetzungen über das Recht).

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen für z.B.:

  1. die Verteilungsfunktion, Ausgleichsfunktion und Multiplikationsfunktion der Organisation,
  2. die Entlastung für die übergeordneten Organisationen,
  3. die Entlastung für die gleichgeordneten Organisationen,
  4. die Entlastung für die nachgeordneten Organisationen,
  5. die Forderungen an die übergeordneten Organisationen,
  6. die Forderungen an die gleichgeordneten Organisationen,
  7. die Forderungen an die nachgeordneten Organisationen,
  8. die Grenzen und Begrenzungen der übergeordneten Organisationen,
  9. die Grenzen und Begrenzungen der gleichgeordneten Organisationen,
  10. die Grenzen und Begrenzungen der nachgeordneten Organisationen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen der Organisation als z.B.:

  1. Schwabbelmasse, Glibber,
  2. "Initiativen",
  3. "Bewegungen",
  4. Schwärme,
  5. Massen,
  6. unstrukturierte Nähe von nur Gleichen (gleiches Geschlecht, gleiche Rasse, gleiche Art, gleiche Merkmale),
  7. digitale Organisationen (nur Daten, keine Verantwortung, keine formale Rechtsfähigkeit),
  8. (digitalen und so genannten "sozialen" Netzwerken,
  9. Medien (Ein Medium sein.)
  10. Instrument, Werkzeug, Maschine, Rechner, Computer, Speicher, Datenspeicher, Programm, Software, Datensatz.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Rechte und Rechtmäßigkeit sind zumindest das Lernen der Kompetenzen z.B.:

  1. der Träger (getragen werden von den Trägern der Organisation),
  2. der Mitgliedern (getragen werden von den Mitgliedern der Organisation),
  3. der Stabilisatoren (getragen werden von den Stabilisatoren der Organisation),
  4. des Umfelds (getragen werden vom Umfeld),
  5. zur Akzeptanz von den Betroffenen (getragen werden von den Betroffenen),
  6. zur Akzeptanz von den Beteiligten (getragen werden von den Beteiligten),
  7. zur Akzeptanz von den Partnern (getragen werden von den Partnern),
  8. zur Akzeptanz als Gestalt,
  9. zur Akzeptanz als Eigenheit,
  10. zur Selbstakzeptanz.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA unterstellt, dass die Beteiligten und Betroffenen des Projekts und des Projektmanagements dem gleichen Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland angehören. Die Anleitungen, Empfehlungen, Mahnungen und Hinweise sind danach ausgerichtet.

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA mahnt die Verantwortlichen für das Projekt und das Projektmanagement, das Projekt und (gesondert) das Projektmanagement mit einem eigenen Rechtskörper auszustatten, damit die notwendigen Klärungen, Auseinandersetzungen, Meinungsverschiedenheiten, Ansprüche, Aufträge, Entscheidungen, Handlungen und Verhaltensweisen ordnungsgemäß und verantwortlich geplant, entschieden, veranlasst, durchgesetzt, durchgeführt und verantwortet werden (können, dürfen, müssen). Insbesondere wird an entsprechenden Stellen darauf hingewiesen zu klären, ob die Beteiligten, Betroffenen, Auftraggeber und Auftragnehmer über die notwendigen rechtlichen Kompetenzen für das Projekt und das Projektmanagement verfügen, um das Notwendige und Fällige zu veranlassen, zu planen, zu entscheiden und zu tun.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).