HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Taxonomie der Lernziele von Lernen von Leben. Lernen der Lasten. (Belastungen der Organisation).

Es geht um die Kompetenzen für die Lasten und Belastungen der Organisation und als Organisation sowie die Kompetenzen für die Lasten und Belastungen z.B. der:

  1. Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen (wollen, können, dürfen, müssen),
  2. Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen),
  3. Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen (wollen, können, dürfen, müssen),
  4. Personen und Organisationen, welche das Umfeld der Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Lernen der Tragfähigkeit,
  2. Lernen der Belastbarkeit,
  3. Lernen des Durchhaltevermögens,
  4. Lernen von Stabilität,
  5. Lernen von Beständigkeit,
  6. Lernen von Kapazität,
  7. Lernen von Filter,
  8. Lernen der Eignung,
  9. Lernen der Gestaltung (der Lasten und Belastungen),
  10. Lernen der Erfüllung (der Lasten und Belastungen).

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Gewohnheitsrechte,
  2. Usancen, Traditionen,
  3. Standort,
  4. Grundstücksbelastungen (Wegerechte, Grundschulden, Hypotheken),
  5. Zugehörigkeit zu Verbänden, Verbünden, Gemeinschaften,
  6. Rechte von Anderen,
  7. Verfügungen,
  8. Vermächtnisse,
  9. Geschenke, Spenden,
  10. Zweckbestimmungen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Beendigung der Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Ablauf,
  2. Tod des Begünstigten,
  3. Wegfall des Begünstigungsgrundes,
  4. Befreiung,
  5. Aufrechnung,
  6. Duldung,
  7. Auslösung des Pfandes,
  8. Verwertung des Pfandes,
  9. Beendigung der Zulassung der Last und Belastung,
  10. Beendigung der Berechtigung der Last und Belastung.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung und Begrenzung durch Lasten und Belastungen infolge von z.B.:

  1. Versprechungen, Auslobungen,
  2. Eigenmächtigkeiten,
  3. Selbstermächtigungen,
  4. Machtmissbrauch,
  5. Übergriffe, Eingriffe,
  6. Springer, Einspringende,
  7. Vertreter, Stellvertreter,
  8. Hilfen, Notfälle, Notfallhilfen, Aushilfen,
  9. Vorfahren und Nachfolger,
  10. Schutzrechte, Schonungsrechte.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Berechtigungen des Eigentümers,
  2. Berechtigungen des Besitzers,
  3. Berechtigungen des Gläubigers,
  4. Berechtigungen des Schuldners,
  5. Berechtigungen des Mieters,
  6. Berechtigungen des Vermieters,
  7. Berechtigungen der Beteiligten,
  8. Berechtigungen der Betroffenen,
  9. Berechtigungen der Unbeteiligten,
  10. Berechtigungen der Partner.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch Berechtigungen von z.B.:

  1. Trägern,
  2. Gesellschaftern,
  3. Vorgesetzten,
  4. Mitarbeitenden,
  5. Kunden,
  6. Lieferanten,
  7. Konkurrenten, Wettbewerber,
  8. Geldgeber,
  9. Förderer, Unterstützer, Sponsoren,
  10. Behörden.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch Abhängigkeiten von z.B.:

  1. Weisungsrechten,
  2. Gutachten, Beurteilungen, Urteilen,
  3. Lizenzen,
  4. Freigaben,
  5. Kontrollrechten,
  6. Überwachungen,
  7. Technologien,
  8. Dienstleistenden, Versorgern,
  9. Obrigkeiten,
  10. Gefolgschaft.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Eignung für den Lasten und Belastungen wie z.B.:

  1. Lernen der Eignung für die Lasten,
  2. Lernen von Ermöglichen der Nutznießungen durch Dritte,
  3. Lernen der Zulassungen von Nutznießungen von Dritten,
  4. Lernen der Übertragung der Lasten und Belastungen auf Erfüllungsgehilfen,
  5. Lernen der Begrenzungen der Lasten und Belastungen (zeitlich, inhaltlich),
  6. Lernen der Umgehung der Lasten und Belastungen,
  7. Lernen der Wehr und Abwehr (von Lasten und Belastungen),
  8. Lernen der Begrenzung und Verweigerung (von Lasten und Belastungen),
  9. Lernen der Notwehr gegen Ausbeutung (durch Lasten und Belastungen),
  10. Lernen der Beendigung der Berechtigungen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Beendigung von Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Befriedigung der Berechtigten (Wegfall, Löschung der Last),
  2. Löschungsbewilligung,
  3. Auflassung,
  4. Verweigerung der Nutznießung,
  5. Befriedigung der Begünstigten,
  6. Entlastungen (des Vorstandes),
  7. Freisprechung (der Abiturienten, Studenten),
  8. Ernennungen,
  9. Freispruch im Gericht,
  10. Erlass.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befreiung von den Lasten und Belastungen wie z.B.:

  1. Lernen der Berechenbarkeit der Lasten,
  2. Lernen der Ersetzung der Lasten,
  3. Lernen der Entlassung aus den Lasten,
  4. Lernen der Entlassungen aus den Begünstigungen (Dritter),
  5. Lernen der Entlassungen aus den Berechtigungen (von Dritten),
  6. Lernen der Kündigung der Lasten,
  7. Lernen des Freikaufs von Lasten ("Lösegeld", Abfindung),
  8. Lernen der Ablösung von Lasten,
  9. Lernen der Ersatzbefriedigung der Begünstigten der Lasten und Belastungen,
  10. Lernen der Entwertung der Nutznießungen aus den Lasten und Belastungen für die Begünstigten.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Begrenzung der Beschränkungen und Hemmungen durch die Lasten und Belastungen wie z.B.:

  1. Lernen der Erhaltung der eigenen Beweglichkeit,
  2. Lernen der Erhaltung der eigenen Bewegung,
  3. Lernen der Erhaltung der Änderungen von sich selbst,
  4. Lernen der Erhaltung der Veränderungen von sich selbst,
  5. Lernen der Erhaltung der Möglichkeiten zur Entwicklung von sich selbst,
  6. Lernen der Erhaltung der Ressourcen für sich selbst,
  7. Lernen der Erhaltung der Verfügungsrechte und Verfügungsfreiheiten für sich selbst,
  8. Lernen der Erhaltung des Lebensraumes für sich selbst,
  9. Lernen der Erhaltung der Wehrhaftigkeit gegen die Lasten und Belastungen,
  10. Lernen der Erhaltung der Entscheidungsfähigkeit über die Lasten und Belastungen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Verbote,
  2. Anordnungen,
  3. Auflagen,
  4. Bedingungen,
  5. Ausschlüsse,
  6. Forderungen,
  7. Grenzen,
  8. Erlaubnisse,
  9. Freiheiten,
  10. Gewalt.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Lasten für und durch sich selbst,
  2. Lasten des Eigentums,
  3. Lasten des Besitzes,
  4. Lasten der Nutzung,
  5. Lasten der Verbringung an einen anderen Ort,
  6. Lasten des Verkaufs,
  7. Lasten des Wertes,
  8. Lasten durch kostenlose Lieferungen, Leistungen, Nießbrauch, Wohnrecht, Leibgeding,
  9. Lasten durch Alimenten, Alimentierungen,
  10. Lasten durch Versorgungsleistungen für Vorgänger (Renten).

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Gewohnheitsrecht,
  2. Unrecht,
  3. Vorrechte,
  4. Beteiligungen am Gewinn,
  5. Übernahme von Verlusten,
  6. Übernahme von Kosten, Finanzierungen,
  7. Übernahme von Risiken,
  8. Beteiligungen am Erfolg,
  9. Nachschusspflichten,
  10. Einlagepflichten.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Genehmigungsvorbehalte,
  2. Vormundschaft,
  3. Mehrheitserfordernisse,
  4. Zustimmungspflichten,
  5. Lizenzgebühren (GEMA),
  6. Nutzungsgebühren,
  7. laufende Kosten,
  8. Vorkaufsrechte,
  9. Eigentumsvorbehalt,
  10. Zurückbehaltungsrechte.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Anteile, Beteiligungen,
  2. Befriedigungsrechte,
  3. Duldungsrechte,
  4. Miteigentümer,
  5. Teileigentum,
  6. Wohnungseigentum,
  7. Gemeinschaftsrechte (Wohnhaus),
  8. Gegebenheiten (Örtlichkeiten),
  9. Rahmenbedingungen,

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Altlasten,
  2. Vorlasten,
  3. Denkmalschutz,
  4. Beschränkungen,
  5. Vorlagen,
  6. Immissionen,
  7. Beschränkungen,
  8. Vorlagen,
  9. Formate,
  10. Routinen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der Kompetenzen für Lasten und Belastungen sind zumindest das Lernen der Befähigung für die Lasten und Belastungen durch z.B.:

  1. Zulassungsanforderungen,
  2. Offenlegungspflichten,
  3. Beteiligungspflichten,
  4. Mitbestimmungspflichten, Mitbestimmungsrechten,
  5. Mitsprachepflichten, Mitspracherechten,
  6. Vetorechten,
  7. Überlassungspflichten, Überlassungsrechten,
  8. Pflichten zu ersatzlosen Leistungen (Leistungen ohne Gegenleistungen),
  9. Transparenzpflichten (Einsicht gewähren lassen),
  10. Rechenschaftspflichten.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA mahnt und leitet an, bei der Bestandsaufnahme und der Standortbestimmung besonders sorgfältig zu ermitteln, welche Lasten und Belastungen bereits bestehen, verborgen sind, entstehen oder zu erwarten sind, die durch das Projekt und das Projektmanagement sowie die Beteiligten und Betroffenen zu tragen und zu erfüllen sind. Es geht um die Wirkungen, Einwirkungen und Auswirkungen auf die Planungen, Entscheidungsfähigkeit, Handlungsfähigkeit und Gestaltungsfähigkeit des Projekts und des Projektmanagements.

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA empfiehlt, unverzüglich die Planungen und Entscheidungen zu überprüfen und zu aktualisieren, wenn neue Lasten und Belastungen auftreten oder nicht mehr auszuschließen sind. Gegebenenfalls sind neue Entscheidungen vorzubereiten, einzufordern und mitunter auch zu erzwingen über die Art und Weise, wie mit den (neuen und bestehenden) Lasten und Belastungen umzugehen ist.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).