HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Taxonomie der Lernziele von Lernen von Zeitpunkten für Entscheidungen (Fälligkeiten).

Entscheidungen wirken an den Entscheidungszeitpunkten als "Zünglein an der Waage", das den Ausschlag gibt, wie sich die Organisation weiter (selbst) organisiert und ausrichtet.

Zu den Entscheidungszeitpunkten sind Entscheidungen zu für die Organisation, in der Organisation und mit der Organisation zu treffen, welche in die laufenden Prozesse eingreifen und sie in die Richtung ausrichten, für welche die Entscheidung erfolgte durch die:

  1. Personen und Organisationen die Organisation tragen,
  2. Personen und Organisationen die Organisation bilden,
  3. Personen und Organisationen die Organisation nutzen,
  4. Personen und Organisationen das Umfeld der Organisation bilden.

Die Lernziele der Organisationen bezüglich den Entscheidungszeitpunkten betreffen die Ermöglichung, Sicherung, Wirksamkeit, Durchsetzung und gegebenenfalls Erzwingung von Entscheidungen als z.B.:

  1. Beschlüsse,
  2. Zustimmungen,
  3. Genehmigungen,
  4. Urteile,
  5. Freigaben,
  6. Erlaubnisse,
  7. Verbote,
  8. Setzungen,
  9. Zulassungen,
  10. (weitere) Gültigkeiten.

Die Lernziele der Organisationen bezüglich den Entscheidungen z.B.:

  1. Lernen von generellen Entscheidungen.
  2. Lernen von Entscheidungen im Regelfall.
  3. Lernen von Entscheidungen im Sonderfall.
  4. Lernen von Entscheidungen im Ausnahmefall.
  5. Lernen von Entscheidungen in Konflikten.
  6. Lernen von Entscheidungen in Krisen.
  7. Lernen der jederzeitigen Sicherstellung der Entscheidungsfähigkeit.
  8. Lernen der Erzwingung von Entscheidungen.
  9. Lernen von Gültigkeit von Entscheidungen.
  10. Lernen von Wirksamkeit von Entscheidungen.

Zu lernen sind die jeweiligen Zeitpunkte der Entscheidungen für z.B.:

  1. Laufzeiten, Gültigkeiten,
  2. Fälligkeiten, Auslauf (Ende der Verbindlichkeit),
  3. Festlegungen, (Ende der Auswahl), Bestimmungen,
  4. erneute Entscheidungen,
  5. Aufhebung, Scheidung,
  6. Vereinbarungen, (Ehe),
  7. Beförderung, Ernennungen, Titelverleihung,
  8. Eintritt, Austritt,
  9. Beauftragungen,
  10. Anerkennungen.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für den Wissensprozess in der VPMA unterstützt die Vorbereitungen, Nachbereitungen und die Verantwortung für die Folgen Entscheidungen. Die günstigen und angemessenen Zeitpunkte für notwendige, mögliche und fällige Entscheidungen werden aufgezeigt z.B.:

  1. im Jahreszyklus, z.B. Beschreibungen der Lostage,
  2. als Kipppunkte,
  3. als Wirkungen der "juristischen Sekunde", z.B. beim Übergang von Eigentum und Besitz, Rechten und Berechtigungen,
  4. als Funktionen der Entscheidungen, wie z.B. Start, Ende, "Zündung", Stopp, Halt, Einhalt, Unterbrechungen,
  5. als Form, z.B. von Unterschriften, Zulassen, Dulden,
  6. als Prozesse z.B. des Berichtswesens, der Antrags- und Genehmigungsverfahren,
  7. als Rechtsmittel, z.B. für Nachweise der Gültigkeit und der Verantwortung für die Entscheidungen oder deren Unterlassungen,
  8. als Beschreibungen der voraussichtlichen Selbstorganisation, auf welche durch die Entscheidungen Einfluss genommen wird (werden kann, darf, soll, muss),
  9. als Beschreibungen der AKV Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen,
  10. als Beschreibungen der Rollen und Funktionen.

An der Börse wird nicht geklingelt, um auf die günstigen Termine für Kauf oder Verkauf aufmerksam zu machen.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).