HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Taxonomie der Lernziele von Lernen von Gunst des Moments (JETZT oder NIE).

Die günstigen Momente können sich lange ankündigen, oftmals vorbereitet und geplant werden - und ergeben sich dann dennoch sehr oft spontan. Dann kommt es auf das Denken, Entscheiden, Handeln und Verhalten der unmittelbar anwesenden Personen an, wie sie "die Gunst der Stunde" erkennen und nutzen.

Häufig werden die günstigen Momente erst erkannt, wenn sich vorbei sind und sich die verpassten Gelegenheiten erst im Nachhinein zeigen. Oder aber es zeigt sich die Art und Weise, wo und womit und durch wen oder was Zeit verschwendet wurde.

Die Gunst erfordert z.B.:

  1. Offenheit, Wachsamkeit,
  2. Wissen um die Bedeutungen für das Ganze,
  3. Wissen um die eigenen Grenzen, Kompetenzen, Zuständigkeiten und Verantwortungen,
  4. Interesse am eigenen und gemeinsamen Erfolg,
  5. Wissen um das Wesentliche, worauf es im Moment ankommt,
  6. Entschlossenheit, Beherztheit,
  7. Mut, Zivilcourage, "den Kopf hinhalten",
  8. Vertrauen in sich selbst und die Anderen sowie "in die Organisation",
  9. Kreativität und Spontaneität,
  10. Identifikation, Freude am Gelingen.

Typische Handlungen und Entscheidungen sind z.B.

  1. Einhalt gebieten,
  2. offene Fragen auf den Tisch bringen,
  3. Eindeutigkeit, Unmissverständlichkeit,
  4. klare Positionierungen, Stellungnahmen,
  5. "Härte", Eingreifen, Durchgreifen, Angreifen, Begreifen,
  6. Flucht, sich in Sicherheit bringen, Pausen machen, Abwarten, "bis der Sturm sich gelegt hat",
  7. Geschehen lassen, was ohnehin nicht (mehr) zu ändern ist,
  8. "keine Zeit verlieren", "keine Zeit verschwenden", "die Zeit nutzen",
  9. Bereitschaft zu ändern, was ohnehin zu ändern ist,
  10. Bereitschaft und Fähigkeit zu akzeptieren, was nicht (mehr) zu ändern ist.

Die Lernziele der Organisationen bezüglich der Gunst sind z.B.:

  1. Lernen der ungeschriebenen Gesetze, Regeln, Spielregeln und des Umgangs damit im informellen Austausch,
  2. Lernen der Erkennung, Offenlegung, Konfrontation und Sanktion von Grenzverletzungen und Grenzüberschreitungen, z.B. durch Duldungen, Rapport, Ermahnungen, Abmahnungen,
  3. Lernen der Erkennung und Konfrontation von Passivität und Verweigerung von Verantwortungen, Zuständigkeiten und Ausfüllung von Befugnissen,
  4. Lernen der Voraussetzungen, Bestimmungen und des Umgangs mit stillschweigenden Einigungen,
  5. Lernen des Umgangs mit Eigenmächtigkeiten, Kompetenzüberschreitungen, Grenzüberschreitungen, Verletzungen von Regeln und Spielregeln, Einmischungen, unzuständigen Eingriffen und "einsamen Entscheidungen",
  6. Lernen, die Folgen und Wirkungen von verpassten Gelegenheiten als Auslöser für Lernprozesse (der Organisation) zu nutzen,
  7. Lernen der Festlegungen und des Umgangs mit Grenzen der Toleranzen,
  8. Lernen von gründlichen Analysen, Diagnosen, Beurteilungen, Lösungsfindungen und Lösungswegen,
  9. Lernen des Umgangs mit Zweifeln und gleichzeitiger konsequenter Fortsetzung der laufenden Prozesse,
  10. Lernen, das Machbare zu machen.

Es ist oftmals einfacher, sich zu entschuldigen, als um Erlaubnis zu fragen. Ist "es" gutgegangen, wird entschuldigt, wenn nicht, folgen die Sanktionen auf dem Fuß. Eine Fehlentscheidung im Rahmen der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen sollte immer ohne Sanktionen bleiben, denn im Zweifelsfall ist es in der Regel immer besser, zu entscheiden und zu tun, was man nach bestem Wissen und Gewissen für richtig hält und deshalb auch die Verantwortung dafür übernimmt.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für den Wissensprozess in der VPMA für die Gunst unterstützt z.B.:

  1. den Mut und die Entschlossenheit zum eigenverantwortlichen Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten,
  2. die Ermittlung und Gestaltung der "richtigen Zeiten", an welchen die "richtigen Leute" die "richtigen Dingen" in der "richtigen Art und Weise" am "richtigen Ort"(gemeinsam) tun,
  3. die Ermittlungen, Klärungen und Vereinbarungen zum Verhalten in ungeklärten Situationen, bei Abweichungen von den Planungen oder von Ungeplantem,
  4. die Mahnungen vor Bevorzugungen von eigenen Spielwiesen,
  5. die Hinweise und Anleitungen zum Probehandeln, geregelten und gesteuerten Experiment,
  6. die Hinweise, Empfehlungen und Mahnungen zum Spurhalten bei und trotz erkannten Verbesserungen,
  7. die Selbstanzeigen von Kompetenzüberschreitungen,
  8. die Hinweise und Mahnungen zu notwendigem Verzicht,
  9. die Hinweise und Mahnungen zur Glaubwürdigkeit,
  10. die Anleitungen, Hinweise und Mahnungen zu möglichen, anstehenden, fälligen und überfälligen Passungen und Anpassungen.

Die Gunst (der Stunde, des Moments) ergibt sich nur, wenn die Zeit dafür reif ist. Fehleinschätzungen werden in der Regel als Inkompetenz ausgelegt. Die Entschuldigung, nicht rechtzeitig am richtigen Platz, nicht am richtigen Ort oder nicht mit den richtigen Leuten zusammen gewesen zu sein, wird oft als Fehlplanung oder Fehlverhalten bewertet. Entschuldigungen und Rechtfertigungen für verpasste Gelegenheiten können das beschädigte das Vertrauen in die Personen und Organisationen in der Regel nicht mehr heilen. ("Da war mal was...")

 

Empfehlung:


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