HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Taxonomie der Lernziele von Lernen von Leben. Lernen der rechtlichen Standards. (Gutglauben).

Es geht um die rechtlichen Standards der Organisation und als Organisation sowie die rechtlichen Standard durch und für z.B. die:

  1. Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen (wollen, können, dürfen, müssen),
  2. Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen),
  3. Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen (wollen, können, dürfen, müssen),
  4. Personen und Organisationen, welche das Umfeld der Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).

Die Lernziele für das Organisationslernen der rechtlichen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Rechtsfähigkeit,
  2. Geschäftsfähigkeit,
  3. Vertretungsfähigkeit, Kontrahierungsfähigkeit, Vertragsfähigkeit,
  4. Haftungsfähigkeit, Schuldfähigkeit,
  5. Eigentum,
  6. Besitz,
  7. Schuldrecht,
  8. Gesellschaftsrecht,
  9. Steuerrecht,
  10. Urheberrecht, Patentrecht.

Die Lernziele für das Organisationslernen der rechtlichen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für die Entstehung, Behandlung und Erfüllung von z.B.:

  1. Ansprüchen,
  2. Verbindlichkeiten,
  3. Forderungen,
  4. Erbe, Nachfolge, Erbfolge,
  5. Schuldübergabe und Schuldübernahme,
  6. Rechten,
  7. Pflichten,
  8. Datenschutz,
  9. Schutzpflichten,
  10. Datensicherheit.

Die Lernziele für das Organisationslernen der rechtlichen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Friedensfristen,
  2. Schonfristen (Jagd),
  3. Gleichheit (vor dem Gesetz),
  4. Gleichbehandlungen,
  5. Nachweispflichten,
  6. Aufzeichnungspflichten,
  7. Aufbewahrungspflichten,
  8. Dokumentationspflichten,
  9. Schweigepflichten,
  10. Zeugnisverweigerungsrecht.

Die Lernziele für das Organisationslernen der rechtlichen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Widerspruchsfristen,
  2. Verjährungsfristen,
  3. Gewährleistungspflichten, Nachbesserungspflichten, Kulanzen,
  4. Anzeigepflichten,
  5. Klagefristen,
  6. Mängelrügefristen, Reklamationsfristen,
  7. Garantiefristen,
  8. Haftungsfristen, Haftungsausschlüsse,
  9. Gültigkeit von Verträgen und Vereinbarungen,
  10. Sittenwidrigkeit. Wucher.

Die Lernziele für das Organisationslernen der rechtlichen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Gültigkeit des Rechts,
  2. Anwendung des Rechts,
  3. Auslegung des Rechts,
  4. Recht in Bagatellfällen,
  5. Verhalten bei Rechtsbeugung,
  6. Verhalten bei Rechtsbruch,
  7. Verhalten bei Rechtsverweigerung,
  8. Verhalten bei nicht rechtlich Geregeltem,
  9. Verhalten bei Gutgläubigkeit,
  10. Verhalten bei Rechtsmissbrauch.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA leitet die planenden, entscheidenden, handelnden und verantwortlichen Personen an, das Projekt und das Projektmanagement nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu behandeln und sich selbst nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu verhalten. Die Leitfragen, Empfehlungen und Mahnungen machen häufig frühzeitig aufmerksam auf rechtlich unklare Bereiche, Grauzonen und Inhalte, über die sich die Beteiligten und Betroffenen einigen (können, dürfen, sollen, müssen), um Rechtssicherheit zu ermöglichen, herzustellen, zu erreichen und beizubehalten.

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA mahnt vor der in Projekten und im Projektmanagement häufig anzutreffenden Selbstjustiz in der Form, dass durch eigenmächtiges Handeln, Verhalten oder Verweigern "Fakten geschaffen" werden.

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA ermutigt die Beteiligten und Betroffenen, im Zweifelsfall nach bestem Wissen und Gewissen zu planen, zu entscheiden, zu handeln und sich zu verhalten und Vertrauen zu den eigenen Entscheidungen und Verantwortungen zu entwickeln, zu bewahren und zu rechtfertigen.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).