HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Taxonomie der Lernziele von Lernen von Leben. Lernen der personenbezogenen Standards. (Personalwesen.)

Es geht um die personenbezogenen Standards der Organisation und für die Standards für das Personalwesen durch und für z.B. die:

  1. Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen (wollen, können, dürfen, müssen),
  2. Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen),
  3. Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen (wollen, können, dürfen, müssen),
  4. Personen und Organisationen, welche das Umfeld der Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).

Die Lernziele für das Organisationslernen der personenbezogenen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Anforderungsprofile,
  2. Sozialleistungen,
  3. Mindestalter,
  4. Pensionsalter,
  5. Rollen,
  6. Funktionen,
  7. Zusammenarbeit,
  8. Verhaltensregeln,
  9. Privilegien,
  10. Statussymbole.

Die Lernziele für das Organisationslernen der eigenen Standards sind zumindest das Lernen von eigenen Standards für z.B.:

  1. Personalmaßnahmen,
  2. Einstellungen,
  3. Auswahl,
  4. Kündigungen,
  5. Abmahnungen,
  6. Einstufungen, Beurteilungen, Zeugnisse,
  7. Versetzungen,
  8. Beförderungen, Beförderungsbedingungen, Beförderungsvoraussetzungen,
  9. Nachfolgen, Laufbahnen,
  10. Entlassungen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der personenbezogenen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Betriebsvereinbarungen,
  2. Vertretungsregelungen,
  3. Akkordzeiten,
  4. Arbeitszeiten,
  5. Urlaub,
  6. Krankheitsregelungen,
  7. Fürsorgepflichten,
  8. Sozialversicherungspflicht,
  9. Pflichten zur Ausstattung,
  10. Arbeitsschutz.

Die Lernziele für das Organisationslernen der personenbezogenen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Menschenrecht,
  2. Arbeitsrecht,
  3. Mutterschutz,
  4. Jugendschutz,
  5. Datenschutz,
  6. Unterhaltsrechte, Unterhaltspflichten,
  7. Ausweisrecht,
  8. Aufsichtsrecht,
  9. Weisungsrecht,
  10. Führungsrecht.

Die Lernziele für das Organisationslernen der personenbezogenen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Mitgliedsrechte,
  2. Mitgliedspflichten,
  3. Leistungsrechte,
  4. Leistungsverpflichtungen,
  5. Sorgfaltspflichten,
  6. Loyalitätspflichten,
  7. Qualifizierung,
  8. Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen,
  9. Lohn und Gehalt, Leistungsvergütung,
  10. Haftung für Erfüllungsgehilfen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der personenbezogenen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Verbot von Folter, Ausbeutung,
  2. Selbstschutz,
  3. Schutz der Personen vor sich selbst (Gewahrsam),
  4. Erziehung,
  5. Freiheitsrechte (Kunst, Kultur, Individuum),
  6. Erziehungsrecht.
  7. Heimat, Staatsbürgerschaft
  8. Wahlrecht, Wahlpflicht,
  9. Verlust der Ehrenrechte,
  10. Recht auf Gesundheit, Unversehrtheit.

Die Lernziele für das Organisationslernen der personenbezogenen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Verwendung und Bedeutung von Insignien,
  2. Amtseinführung,
  3. Amtsenthebung,
  4. Generationenwechsel, Nachfolgeregelungen,
  5. Ausbildungswege. Curricula,
  6. Berufsbilder,
  7. Anerkennungsverfahren,
  8. Prüfungsverfahren,
  9. Zertifizierungsverfahren,
  10. Zertifizierungen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der personenbezogenen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Schutz vor und Haftung für Vandalismus,
  2. Schutz vor Störungen, Zerstörungen, Unfrieden,
  3. Schutzbefohlene,
  4. Unmündige,
  5. Fremde,
  6. Andersdenkende,
  7. Querulanten,
  8. Kritiker,
  9. Gleichgesinnte,
  10. Übergeordnete (Vorgesetzte).

Die Lernziele für das Organisationslernen der personenbezogenen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Bräuche
  2. Umgangsformen,
  3. Trachten, Moden,
  4. Stil und Etikette,
  5. Begrüßungsrituale,
  6. Regeln,
  7. Spielregeln,
  8. ungeschriebene Gesetze,
  9. stillschweigende Vereinbarungen von Standards,
  10. Sanktionen und Bestrafungen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der personenbezogenen Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Führung,
  2. Leitung,
  3. Vollmachten,
  4. Geschäftsführung,
  5. Geschäftsführung ohne Auftrag, eigeninitiatives Handeln,
  6. Stellvertretung,
  7. Einigungen,
  8. Entscheidungen,
  9. Hilfen und Unterstützungen,
  10. Setzung von Prioritäten (Bevorzugungen und Benachteiligungen, jeweils aus der Sicht der Betroffenen und Beteiligten.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA geht davon aus, dass die Personalarbeit für die Projekte und das Projektmanagement in der Regel nicht Gegenstand des Projektauftrags, Projektvertrags und Auftrags für das Projektmanagement ist. Die Anleitungen, Hinweise, Empfehlungen und Mahnungen sind in der Regel für die Personen bestimmt, die ohne disziplinarische Vollmachten die in den Projekten und im Projektmanagement planenden, entscheidenden, handelnden, verantwortlichen und sich verhaltenden Personen

  1. für das Projekt gewonnen werden,
  2. die vereinbaren und erwünschten Beiträge und Leistungen erbringen,
  3. sich für das Projekt einsetzen,
  4. sich am Projektmanagement beteiligten und es unterstützen,
  5. die Konflikte zwischen den Anforderungen der Projekte und des Projektmanagement und den Anforderungen der darüberhinaus bestehenden Verträge und Vereinbarungen (selbst) lösen,
  6. die Anliegen des Projekts und des Projektmanagements in den eigenen Organisationsbereichen fördern und durchsetzen.

Die Mediendidaktik für den Wissensprozess in der VPMA ermutigt zur Motivation, insbesondere zur Selbstmotivation und zum Zusammenwirken der Betroffenen und Beteiligten. Es werden Empfehlungen gegeben, wie die notwendigen Meinungsverschiedenheiten, Konflikte und Krisen rechtzeitig erkannt, eingegangen, geführt und gemeinsam gelöst werden (können).

Die Mediendidaktik für den Wissensprozess in der VPMA mahnt vor den Verführungen, Fallen, Risiken und Folgen von inkompetentem Verhalten im Personalwesen, wie z.B. dem Einsatz von Korruption, Bereicherung, Vorteilnahme, Begünstigung, Vetternwirtschaft und Duldung von Übervorteilung und Ausbeutung, auch von sich selbst.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).