Lernen von Strukturen der Organisationen: Taxonomie der
Lernziele von Lernen von Leben. Lernen der wirtschaftlichen Standards.
(Geschäftsbetrieb der Organisation).
Es geht um die wirtschaftlichen Standards der Organisation und im
Geschäftsbetrieb als Organisation sowie um die wirtschaftlichen Standards
für und im Geschäftsbetrieb durch z.B. die:
- Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen
(wollen, können, dürfen, müssen),
- Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden
(wollen, können, dürfen, müssen),
- Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen
(wollen, können, dürfen, müssen),
- Personen und Organisationen, welche das Umfeld der
Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Gemeinden, Städte,
- Verwaltungen,
- Behörden,
- Einrichtungen,
- Verbände,
- Kammern,
- Religionsgemeinschaften, Weltanschauungsgemeinschaften,
- Wirtschaftsgemeinschaften, Branchen, Berufe,
- Produktgemeinschaften, Handelsketten, Verbünde,
- Rechtsgemeinschaften.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Gesetze,
- Öffentliches Recht,
- Zivilrecht (BGB), Privatrecht,
- Gesellschaftsrecht (HGB, AktG, GmbHG),
- Steuerrecht,
- Strafrecht,
- Vorschriften,
- Verordnungen,
- Verfahren,
- Verbote.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Arbeitsschutz,
- Jugendschutz,
- Kündigungsschutz,
- Gläubigerschutz,
- Naturschutz, Tierschutz, Artenschutz,
- Umweltschutz, Emissionen, Immissionen,
- Datenschutz,
- Gebietsschutz,
- Objektschutz, Personenschutz,
- Schutz des Privatlebens.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Normen, (DIN, EAN),
- Regeln,
- Spielregeln,
- ungeschriebene Gesetze,
- stillschweigende Vereinbarungen von Standards,
- Markierungen, Verkehrszeichen,
- Codes für Gefahren, Warnzeichen,
- Ausweise, Personalausweise, Werksausweise,
- Sachkunde-Nachweise,
- Zulassungen (Berufsausübung, "Apotheker", "Arzt",
"Maurermeister").
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für Register wie z.B.:
- Melderegister, Einwohnermeldeamt,
- Standesamt,
- Katasteramt,
- Grundbuchamt,
- Handelsregister, Handwerkerrolle,
- Patentamt, (Patente, Gebrauchsmuster),
- Finanzamt, Steuer,
- Sozialamt,
- Wahlregister,
- Strafregister.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für die Gewaltenteilung in z.B.:
- Exekutive, ausführende Organe (Geschäftsführungen),
- Legislative, gesetzgebende Organe (Gründungsversammlungen,
Parlamente, Eigentümerversammlungen, Mitgliederversammlungen,
Hauptversammlungen),
- Judikative, rechtsprechende Organe (Gerichte, Statute,
Vollzugsgewalt).
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für Überwachungen und Kontrollen wie z.B.:
- Kontrollrechte,
- Meldefristen, Meldetermine,
- Aufzeichnungspflichten, Protokollierungspflichten,
- Berichtspflichten, Geschäftsberichte,
- Subventionen (Zahlungseingänge, Herkunft),
- Steuererklärungen,
- Bilanzierungen,
- Berechtigungsnachweise, Bedürftigkeitsnachweise,
- Ursprungsnachweise, Herkunftsnachweise,
- Verwendungsnachweise.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Haftung der Hersteller,
- Produktdokumentationen,
- Pflichten zur Kontrolle und Überwachung- auch innerhalb der
Organisation,
- Verkehrsbeschränkungen,
- Impfplichten,
- Reisebeschränkungen,
- Antragsfristen, Bearbeitungsfristen, Auskunftsfristen,
- Wartefristen, Schonfristen,
- Friedensfristen,
- Genehmigungsfristen.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Versorgung,
- Lagerung,
- Transport,
- Handel,
- Produktion,
- Qualität,
- Vertrieb,
- Entsorgung,
- Haftung,
- Recycling (Ermöglichung und Sicherstellung der
Wiederverwendbarkeit).
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Verbote von Verfahren,
- Einfuhrverbote,
- Ausfuhrverbote,
- Nutzungsverbote,
- Entnahmeverbote,
- Betretungsverbote,
- Verwertungsverbote,
- Konkurrenzverbote,
- Inhaberschaft und Berechtigungen für Patente, Marken, Markenzeichen, Gebrauchsmuster,
- Änderungsverbote.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Offenlage der der Eigentumsverhältnisse, Besitzverhältnisse,
Kapitalverhältnisse,
- Offenlage der Verantwortungen,
- Offenlage der Finanzierung,
- Offenlage der Liquidität,
- Offenlage der Lage, Offenlage der Wirtschaftlichkeit,
- Geschäftsberichte,
- Bilanzen, Testate,
- Genehmigungen,
- Entlastungen (von Vorständen, planenden, entscheidenden und
handelnden Personen),
- Offenlage der Ziele und Planungen.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Menschenrechte,
- Gerichtsbarkeit,
- Instanzen,
- Rechtsgebiete,
- Rechtssicherheit,
- Rechtsfrieden,
- Verjährungen,
- Kündigungsfristen,
- Mahnfristen, Widerspruchsfristen,
- Anzeigepflichten (Selbstanzeigen), Erklärungsfristen.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Hoheitliche Aufgaben und Pflichten,
- Öffentliche Ordnung,
- Höhere Gewalt,
- Beschlagnahmungsrecht,
- Quarantänefristen,
- Insolvenzrecht,
- Erbrecht, Rechtsnachfolge,
- Denkmalschutz,
- Artenschutz,
- Totenruhe.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Sorgfaltspflichten,
- Aufsichtspflichten,
- Kontrollpflichten,
- Handlungspflichten, Bürgerpflichten, Nothilfe, Erste
Hilfeleistungen,
- Beweispflichten,
- Sozialversicherungspflichten,
- Produkthaftungen,
- Haftungen für Erfüllungsgehilfen,
- Erlaubnisse, Berechtigungen,
- Bestellungen (zum Richter, Gutachter, Vormund,
Testamentsvollstrecker, Konkursverwalter).
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Bewältigung des Alltags,
- für Fälle,
- für Vorfälle,
- für Ereignisse,
- für Ergebnisse,
- für Methoden,
- für Verfahren,
- für Ausstattungen,
- für Einrichtungen.
- für Beteiligungen.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von speziellen, zur Gewohnheit gewordene Standards
(Usancen), eingeübte, bewährte Standards wie z.B.:
- Begriffe,
- Maße, Gewichte, Größen,
- Gebinde,
- Saison,
- Zyklen,
- Kampagnen,
- Projekte,
- Kooperationen,
- Wettbewerb,
- Konkurrenz.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Rechtsfähigkeit,
- Geschäftsfähigkeit,
- Kontrahierungsfähigkeit (Vertretungsmacht),
- Schuldfähigkeit (Verantwortung),
- Recht des Kapitals, Recht der Eigentümer, Besitzer und Gesellschafter,
- Gläubigerschutz, Schuldnerschutz,
- Vertrauensschutz,
- Macht des Geldes,
- Preise, Preisbildung,
- Sittenwidrigkeit, Geschäftsunfähigkeit.
Die Lernziele für das Organisationslernen der wirtschaftlichen Standards sind zumindest
das Lernen von Standards für z.B.:
- Verhaltensmuster,
- Ausnahmeregeln,
- Sonderrechte,
- Sonderregelungen,
- Vorlagen,
- Vorschriften,
- Kontrollrechte,
- Höhere Gewalt, Beschlagnahmungsrecht,
- Quarantänefristen,
- Selbstschutz, Selbstverteidigung.
Die Lernziele für das Organisationslernen der Standards sind zumindest
das Lernen der allgemein geltenden Standards wie z.B.:
- Steuersätze, Hebesätze, Berechnungsgrundlagen,
- Steuerschuldner,
- Steuerfristen,
- Zölle,
- Ein- und Ausfuhrverbote,
- Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen,
- Preise, Preisbildungen,
- Höchstbeträge,
- Mindestbeträge,
- Bagatellen.
Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:
Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA
unterstützt die planenden, entscheidenden, verantwortlichen und
handelnden Personen in Projekten und im Projektmanagement bei den
Orientierungen an den geltenden Standards in der Wirtschaft und
Gesellschaft. Da Projekte und das Projektmanagement per se
Änderungen enthalten, vorsehen, vorhaben oder verhindern, geben die
Anleitungen, Empfehlungen und Mahnungen Hinweise auf notwendige
Prüfungen, wo und wie das Projekt und das Projektmanagement von den
Standards abweicht und deshalb im Projektverlauf damit zu rechnen
ist, "dass das System zuschlägt", d.h. von den Beteiligten und
Betroffenen die Einhaltung, Beachtung und Stärkung der (bisherigen)
Standards verlangt.
Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA mahnt vor
den Versuchen, Schlupflöcher zu suchen und die Standards umgehen zu
wollen, "damit das Projekt und das Projektmanagement einfacher" wird
und bleibt. Es wird aufgezeigt, wie die gegebenen Konflikte
frühzeitig erkannt, strukturiert, geführt und überwunden werden
können.
Empfehlung:
Feststellen,
festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:
- gefällt,
- auffällt,
- missfällt,
- zufällt,
- fehlt.
Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:
- anfällt,
- entfällt,
- verfällt,
- zerfällt,
- abfällt.
...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen
(wollen, können, dürfen, müssen).