HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Taxonomie der Lernziele von Lernen von Leben. Lernen der vertraglichen Standards. (Rechtssicherheit).

Es geht um die vertraglichen (vereinbarten) Standards der Organisation und als Organisation sowie der vertraglichen (vereinbarten) Standard durch, für und mit den z.B. die:

  1. Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen (wollen, können, dürfen, müssen),
  2. Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen),
  3. Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen (wollen, können, dürfen, müssen),
  4. Personen und Organisationen, welche das Umfeld der Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Vertragspartner,
  2. Vertragsgegenstände,
  3. Einigungen,
  4. Inhalte,
  5. Leistungen,
  6. Gegenleistungen,
  7. Bedingungen,
  8. Laufzeit,
  9. Rechte,
  10. Pflichten.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Angemessenheit,
  2. Zulässigkeit,
  3. Erfüllbarkeit,
  4. Verbindlichkeit,
  5. Wirksamkeit,
  6. Rechtmäßigkeit,
  7. Ordnungsmäßigkeit,
  8. Vollständigkeit,
  9. Vertragsarten,
  10. Vertragsverhältnisse.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Formerfordernisse,
  2. Inkrafttreten: Verbindlichkeiten entstehen,
  3. Inkrafttreten: Forderungen entstehen,
  4. Nachweis der Einigung,
  5. Auslegung,
  6. Einstehen,
  7. Sorgfaltspflichten,
  8. Kündigung, Kündigungsregelungen,
  9. Rechtswege,
  10. Gerichtsstand.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Unwirksamkeit,
  2. Haftung,
  3. Schadenersatz,
  4. Täuschung,
  5. Irrtum,
  6. fehlende Einigung,
  7. fehlende Ernsthaftigkeit,
  8. fehlende Erfüllbarkeit (von Anfang an),
  9. fehlende Kontrahierungsfähigkeit,
  10. fehlende Partner.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Vollmachten,
  2. Wirkung der Vollmachten,
  3. Reichweite der Vollmachten,
  4. Folgen der Vollmachten,
  5. Genehmigungspflichten,
  6. Abhängigkeiten der Wirksamkeit,
  7. Abhängigkeiten der Verträge,
  8. Genehmigungen,
  9. Zustimmungen,
  10. Erlaubnisse.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Vertrag zwischen natürlichen Personen,
  2. Vertrag zwischen juristischen Personen,
  3. Vertrag zwischen juristischen Personen und natürlichen Personen,
  4. Vertrag zwischen Personen des öffentlichen Rechts,
  5. Vertrag zwischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatpersonen,
  6. Vertrag zwischen Personen des öffentlichen Recht und juristischen Personen,
  7. Vertrag zwischen Bevollmächtigen,
  8. Vertrag zwischen Stellvertretern,
  9. Vertrag zwischen Maklern, Delegierten,
  10. Vertrag zwischen Gremien.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Verträge zu Lasten Dritter,
  2. Verträge zu Lasten Dritter, indem sie Dritte binden, z.B. Mitglieder,
  3. Verträge zu Gunsten Dritter, indem sie Dritte begünstigen, z.B. Tarifverträge,
  4. Verträge, die Einzelverträge ersparen,
  5. Rahmenverträge,
  6. Mantelverträge,
  7. Vorverträge,
  8. Zusatzverträge,
  9. Nebenverträge, Nebenabsprachen,
  10. Lizenzen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Verträge, um für Dritte einzustehen,
  2. Verträge, um Dritte zu bevorzugen,
  3. Bürgen,
  4. Haftungen,
  5. Versicherungen,
  6. Gewährleistungen,
  7. Verträge mit Schutzbefohlenen,
  8. Verträge durch Schutzbefohlene,
  9. Verträge mit Internen (Verträge innerhalb Organisationen, Betriebsvereinbarungen),
  10. Vertragsentwürfe.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Verstehen der Verträge,
  2. Verständigung zwischen den Vertragspartnern,
  3. Kommunikation zwischen den Vertragspartnern,
  4. Kommunikation über die Vertragspartner,
  5. Kommunikation mit Beteiligten,
  6. Kommunikation mit Betroffenen,
  7. Geheimhaltung,
  8. Kommunikation von und in geheimen Verträgen,
  9. ungeschriebene Gesetze,
  10. stillschweigende Vereinbarungen von Standards und Verträgen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Inhalte der Verträge,
  2. Formerfordernisse zur Wirksamkeit,
  3. Formerfordernisse zur Nachweisung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit,
  4. Vertragsklauseln.
  5. Vorbehalte,
  6. Bedingungen,
  7. Auflösende Bedingungen,
  8. Umgang, wenn formeller Vertrag zustande kommt,
  9. Beweislast,
  10. Gültigkeit.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Stillschweigende Standards,
  2. Auslobungen,
  3. Nachfragen (Suchen),
  4. Angeboten,
  5. Annahmen (der Angebote),
  6. Bestellungen,
  7. Ausschreibungen,
  8. Vorgaben,
  9. Auftrag,
  10. Delegation.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Verhältnisse der Leistungen und Gegenleistungen,
  2. Verrechnungspreise,
  3. Anrechnungen,
  4. Aufrechnungen,
  5. Verrechnungen,
  6. Vorleistungen,
  7. Nachleistungen,
  8. Ersatzleistungen,
  9. Leistungsänderungen,
  10. Leistungsverzichte.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Unwirksamkeit von Verträgen und Vereinbarungen,
  2. Aufhebung von Verträgen und Vereinbarungen,
  3. Änderungen von Verträgen und Vereinbarungen,
  4. Befristungen,
  5. Umgang mit unbefristeten Verträgen und Vereinbarungen,
  6. Änderungen von Verträgen und Vereinbarungen bei Änderungen der Personen, welche den Vertrag geschlossen (unterzeichnet) haben,
  7. Hinfälligkeit von Verträgen,
  8. Aushöhlung von Verträgen,
  9. Erlöschen von Verträgen,
  10. Aufhebung von Verträgen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Umgang mit nicht Vereinbartem,
  2. Umgang mit nicht Geregeltem (Fehlendem),
  3. Umgang mit Irrtümern,
  4. Umgang mit Verwechslungen,
  5. Umgang mit Täuschungen,
  6. Umgang mit Gutglauben,
  7. Umgang mit Verkehrssitte und Gebrauch,
  8. Umgang mit Unwissenheit,
  9. Umgang mit Unkenntnis,
  10. Umgang mit Unerfahrenheit.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Folgen der Verträge,
  2. Lasten aus den Verträgen,
  3. Pflichten aus den Verträgen,
  4. Rechte aus den Verträgen,
  5. Berechtigungen aus den Verträgen,
  6. Vertragssicherheit,
  7. Vertragseinhaltung,
  8. Vertragsdurchsetzung,
  9. Vertragstreue,
  10. Vertragsgrenzen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Genehmigung verweigert,
  2. fehlende Geschäftsfähigkeit,
  3. Geschäftsführung ohne Auftrag,
  4. Betrug,
  5. ungerechtfertigte Bereicherung,
  6. Vorteilnahme,
  7. Korruption,
  8. Erschleichung von Leistungen,
  9. Verträge durch und mit Nichtzuständigen,
  10. Geschäftsführungen ohne Auftrag, Selbstermächtigungen.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Ausnutzung von Unwissenheit,
  2. Ausnutzung von Not,
  3. Ausnutzung von Dummheit,
  4. Ausnutzung von Position, Macht,
  5. Nutzung und Ausnutzung der Verhandlungsmacht,
  6. Sittenwidrigkeit,
  7. Ausbeutung,
  8. Vorsatz, vorsätzliche Schädigung,
  9. Arglist,
  10. Ausnutzung von Unfähigkeit.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Unterlegte Vereinbarungen (Einigungen, ohne ausdrückliche, jeweilige neue Bestätigungen),
  2. AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  3. Zahlungsbedingungen,
  4. Kündigungsfristen,
  5. Gewährleistungsfristen,
  6. Rücktrittsrechte,
  7. Garantien,
  8. Wandlung,
  9. Verweigerungsrechte,
  10. Schutzrechte.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Vollmachten,
  2. Unterschrift i.A. ("im Auftrag"),
  3. Unterschrift i.V. ("in Vertretung"),
  4. Unterschrift als gesetzlicher Vertreter,
  5. Anscheinsvollmacht,
  6. Duldungsvollmacht,
  7. Handlungsvollmacht,
  8. Prokura,
  9. Vertretungsvollmacht,
  10. Erkennung und Anerkennung von Vollmachten.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Vergleichbarkeit,
  2. Austauschbarkeit,
  3. Planungssicherheit,
  4. Anschlussfähigkeit,
  5. Partnerfähigkeit,
  6. Verringerung von Fehlerquellen, Störungen, Missverständnissen,
  7. Vereinfachungen,
  8. Ergänzungen,
  9. Passungen,
  10. Durchläufe, Durchgängigkeit.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Vertragserfüllung,
  2. Vertragsstörungen,
  3. Vertragsmängel,
  4. Wegfall der Einigung,
  5. Wechsel der Vertragsunterzeichner,
  6. Wechsel der Vertragspartner,
  7. Vertragsübergang auf Nachfolger,
  8. Vertragsübernahme von Vorgängen,
  9. Vertragsbeendigung,
  10. Vertragsauflösung.

Die Lernziele für das Organisationslernen der vertraglichen (vereinbarten) Standards sind zumindest das Lernen von Standards für z.B.:

  1. Verträge zur Bewältigung des Alltags
  2. Verträge für Fälle,
  3. Verträge für Vorfälle,
  4. Verträge für Ereignisse,
  5. Verträge für Ergebnisse,
  6. Verträge für Methoden,
  7. Verträge für Verfahren,
  8. Verträge für Vorkommnisse,
  9. Verträge für Projekte,

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA unterscheidet strikt zwischen

  1. dem Projektauftrag,
  2. dem Projektvertrag,
  3. dem Auftrag für das Projektmanagement,
  4. dem Vertrag zum Projektmanagement, um den Projektvertrag erfüllen zu können,
  5. den Verträgen in Projekten,
  6. den Verträgen im Projektmanagement,
  7. den Verträgen über Projekte,
  8. den Verträgen mit den Projekten,
  9. den Verträgen mit dem Projektmanagement,
  10. den Verträgen durch die Projekte und durch das Projektmanagement.

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA berücksichtigt, dass das Projekt selbst ein Vertragsgegenstand zwischen den initiierenden, planenden, entscheidenden, verantwortlichen und handelnden Personen ist.

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA berücksichtigt, dass das Projektprojektmanagement selbst ein Vertragsgegenstand zwischen den initiierenden, planenden, entscheidenden, verantwortlichen und handelnden Personen ist.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).