Lernen von Strukturen der Organisationen: Lernen von Selbstzweck.
(Selbstbestimmung).
Es geht um den Selbstzweck als Organisation, der Organisation, in der Organisation, mit
der Organisation, durch die Organisation, trotz der Organisation und
wegen der Organisation und um den Selbstzweck für und durch z.B. die:
- Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen
(wollen, können, dürfen, müssen),
- Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden
(wollen, können, dürfen, müssen),
- Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen
(wollen, können, dürfen, müssen),
- Personen und Organisationen, welche das Umfeld der
Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).
Sind Organisationen gebildet, entwickeln sie unverzüglich und
unaufhaltsam einen Selbstzweck. Organisationen sind und handeln
niemals altruistisch. Im Selbstzweck unterscheiden sich alle
Organisationen voneinander. Es gibt keine Organisationen, deren
Selbstzwecke identisch sind, auch und gerade dann nicht, wenn dies
behauptet, angestrebt, ausgelobt oder genannt wird:
- Die "offiziellen Zwecke und Selbstzwecke" sind in den Statuten, Gründungsprotokollen
festgelegt.
- Die "gesetzlichen Zwecke und Selbstzwecke" ergeben sich aus der
Firma (Firmenbezeichnung), Steuernummer, dem
Einkommen, dem Vermögen, der gemeinsamen Wirtschaft.
- Die "inoffizielle Zwecke und Selbstzwecke" sind die Annahmen über Chancen, Risiken,
Macht für einzelne oder alle Mitglieder, Vorrechte, Privilegien und
Nutznießungen.
- Die "heimlichen und unheimlichen Zwecke und Selbstzwecke"
werden durch Aussagen und Auslobungen von z.B. "Gemeinwohl",
"sozial" und anderem Schöngeistigen oder Kraftvollem verdeckt.
- Die "erlaubten Zwecke und Selbstzwecke" werden in der Regel
ausgelobt.
- Die "unerwünschten und verbotenen Zwecke und Selbstzwecke"
werden in der Regel durch Grenzziehungen, Beschränkungen und
Begrenzungen aufgezeigt.
- Die "zugelassenen Zwecke und Selbstzwecke" zeigen sich in
den Grenzüberschreitungen und Verstößen, die nicht geahndet
werden.
- Die "geforderten Zwecke und Selbstzwecke" werden aus
Auflagen, Anforderungen, Pflichten eingefordert und mit
Gesetzen, Vereinbarungen oder notfalls auch mit Gewalt
durchgedrückt und durchgesetzt.
- Die "tatsächlichen Zwecke und Selbstzwecke" zeigen sich
häufig erst in den Begründungen für Planungen, Entscheidungen,
Tun und Unterlassen, Handeln und Verhalten.
- Die "unterdrückten und tabuisierten Zwecke und Selbstzwecke"
setzen sich in der Regel im Widerstand, als Schwierigkeiten oder
Probleme (dennoch) gegen alle anderen durch.
Lernziele im Organisationslernen des Selbstzweckes sind z.B.:
- Lernen der Selbstverwirklichung,
- Lernen der Selbstbestimmung,
- Lernen des Übergangs von der akzeptierten Fremdbestimmung
zur Selbstbestimmung und umgekehrt,
- Lernen der Gestaltung der Grenzen und Konflikte zwischen
Selbstbestimmung und Fremdbestimmung,
- Lernen der Felderschließung,
- Lernen der Feldbeherrschung,
- Lernen der Feldverteidigung,
- Lernen der Feldbewahrung,
- Lernen der Felderweiterung,
- Lernen der Feldaufgabe.
Lernziele im Organisationslernen der Selbstzwecke sind die Erschwerungen des Austritts der Organisationsmitglieder
durch Lernen der Einsätze, Verwendungen, Wirkungen und Folgen von
z.B.:
- Stornofristen, Widerrufsfristen,
- Mahnfristen,
- Reklamationsfristen,
- Kündigungsfristen,
- Nachschusspflichten,
- Gewährleistungsfristen,
- Garantiefristen,
- Haftungen,
- Verjährungsfristen,
- Verwertungsfristen, Nutzungsfristen.
Lernziele im Organisationslernen der Selbstzwecke ist die
Begrenzung der Nutznießungen durch die Zwecke für die berechtigten
Personen und Organisationen durch z.B.:
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Organisation
- Beitrittserklärungen, "Geburtsurkunden",
- Erbschein, Erbschaften, Nachfolgeregelungen, Versetzungen,
Vertretungen,
- Mitgliederlisten,
- Anwesenheitslisten,
- (Nachweis von) Einladungen, Berechtigungen, Ernennungen,
Beauftragungen, Legitimationen,
- Verteilerlisten,
- durch den Datenschutz validierte Daten,
- passive Mitgliedschaft,
- Sterbeurkunden, Kündigungen, Austrittserklärungen.
Lernziele im Organisationslernen von Selbstzweck sind das Lernen
der Disziplinierung der Mitglieder der Organisation durch z.B.:
- Verhaltensregeln,
- Spielregeln
- Vorschriften,
- Vorgaben,
- Forderungen und Begrenzungen der Beiträge,
- Begrenzungen der Vollmachten,
- Kontrollen,
- Standardisierungen,
- Ordnung,
- Distanz und Puffer zu anderen.
Lernziele im Organisationslernen der Selbstzwecke sind die Begrenzungen der Nutznießungen, Entnahmen, Eigennutzungen der
Organisation durch die Mitglieder durch z.B.:
- Lernen von "großen Zwecken" (Visionen, große Ziele, Weltverbesserungen,
Gutmenschen), durch die einzelne Mitglieder, Teile und die
Organisation selbst als "klein" erscheinen,
- Lernen von Rationalisierungen,
- Lernen der Ersetzungen der Leistungen und Beiträge der
Mitglieder durch Technik, Methoden, Verfahren.
- Lernen der Früherkennung, Abwehr und Begrenzung von Egotrips
von einzelnen Mitgliedern, Gruppierungen oder Gliederungen der
Organisation,
- Lernen der Früherkennung, Vorbeugung, Abwehr, Beendigung und
Bestrafung von Verbrechen (gegen die Organisationszwecke),
- Lernen der Filter für die Erkennung, Passung und Akzeptanz
des Selbstzweckes durch die Mitglieder durch z.B.:
Beitrittserklärungen, Stellenpläne, Stellenbeschreibungen, AKV
Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen,
- Lernen der Entstehung, Einführung, Durchsetzung und
Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen, Verboten, Auflagen und
Bedingungen,
- Lernen der Entstehung, Zulassung, Einführung, Durchsetzung
und Kontrolle des Umgangs mit Erlaubnissen und Leitbildern,
- Lernen der Entstehung, Festlegung, Einführung, Durchsetzung,
Kontrolle der Beachtung und Einhaltung von z.B.
Bewertungskriterien, Beurteilungskriterien, Leistungskriterien,
- Lernen der Entstehung, Zulassung, Einführung, Einsetzung und
Begrenzung von Kontrollen, Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit.
Lernziele im Organisationslernen der Selbstzwecke sind die
Erhaltung des Selbstzweckes durch das Lernen der Entstehung,
Zulassung, Einführung, Einsetzung und Begrenzung von z.B.:
- Diskriminierung,
- Betrug,
- Inquisition,
- Verrat, Denunziation,
- Spionage,
- Verfolgung,
- Bestrafung,
- Folter,
- Flucht,
- Vertreibung.
Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:
Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA leitet die
Beteiligten und Betroffenen an, dem Projekt einen Selbstzweck zu
geben, durch welchen es den anderen Zwecke dienen und zu davon
abgeleiteten Zielen beitragen kann, darf, muss. Der Selbstzweck des
Projekts ändert sich stetig im und mit dem Verlauf des Projekts.
Die Mediendidaktik für den Wissensprozess in der VPMA zeigt die
Hinweise und Signale auf, die anzeigen, wann der Selbstzweck des
Projekts von den Zwecken und Zweckbestimmungen abzuweichen beginnt
oder bereits abgewichen ist, und wie sich dies als Schwierigkeiten,
Probleme, Konflikte und Krisen ankündigt oder äußert. Die Mahnungen
drehen sich immer wieder um die Frage: Wer entscheidet, ob es, das
Projekt durch das Projektmanagement, (noch) dem Zweck dient oder nicht?
Dient das Projekt nur noch den Selbstzwecken des Projekts oder
Selbstzwecken des Projektmanagements, wird es in der Regel sofort
beendet, sobald dies von den entscheidenden und verantwortlichen
Personen bemerkt wird.
Empfehlung:
Feststellen,
festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:
- gefällt,
- auffällt,
- missfällt,
- zufällt,
- fehlt.
Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:
- anfällt,
- entfällt,
- verfällt,
- zerfällt,
- abfällt.
...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen
(wollen, können, dürfen, müssen).