HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Lernen von Selbstzweck. (Selbstbestimmung).

Es geht um den Selbstzweck als Organisation, der Organisation, in der Organisation, mit der Organisation, durch die Organisation, trotz der Organisation und wegen der Organisation und um den Selbstzweck für und durch z.B. die:

  1. Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen (wollen, können, dürfen, müssen),
  2. Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen),
  3. Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen (wollen, können, dürfen, müssen),
  4. Personen und Organisationen, welche das Umfeld der Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).

Sind Organisationen gebildet, entwickeln sie unverzüglich und unaufhaltsam einen Selbstzweck. Organisationen sind und handeln niemals altruistisch. Im Selbstzweck unterscheiden sich alle Organisationen voneinander. Es gibt keine Organisationen, deren Selbstzwecke identisch sind, auch und gerade dann nicht, wenn dies behauptet, angestrebt, ausgelobt oder genannt wird:

  1. Die "offiziellen Zwecke und Selbstzwecke" sind in den Statuten, Gründungsprotokollen festgelegt.
  2. Die "gesetzlichen Zwecke und Selbstzwecke" ergeben sich aus der Firma (Firmenbezeichnung), Steuernummer, dem Einkommen, dem Vermögen, der gemeinsamen Wirtschaft.
  3. Die "inoffizielle Zwecke und Selbstzwecke" sind die Annahmen über Chancen, Risiken, Macht für einzelne oder alle Mitglieder, Vorrechte, Privilegien und Nutznießungen.
  4. Die "heimlichen und unheimlichen Zwecke und Selbstzwecke" werden durch Aussagen und Auslobungen von z.B. "Gemeinwohl", "sozial" und anderem Schöngeistigen oder Kraftvollem verdeckt.
  5. Die "erlaubten Zwecke und Selbstzwecke" werden in der Regel ausgelobt.
  6. Die "unerwünschten und verbotenen Zwecke und Selbstzwecke" werden in der Regel durch Grenzziehungen, Beschränkungen und Begrenzungen aufgezeigt.
  7. Die "zugelassenen Zwecke und Selbstzwecke" zeigen sich in den Grenzüberschreitungen und Verstößen, die nicht geahndet werden.
  8. Die "geforderten Zwecke und Selbstzwecke" werden aus Auflagen, Anforderungen, Pflichten eingefordert und mit Gesetzen, Vereinbarungen oder notfalls auch mit Gewalt durchgedrückt und durchgesetzt.
  9. Die "tatsächlichen Zwecke und Selbstzwecke" zeigen sich häufig erst in den Begründungen für Planungen, Entscheidungen, Tun und Unterlassen, Handeln und Verhalten.
  10. Die "unterdrückten und tabuisierten Zwecke und Selbstzwecke" setzen sich in der Regel im Widerstand, als Schwierigkeiten oder Probleme (dennoch) gegen alle anderen durch.

Lernziele im Organisationslernen des Selbstzweckes sind z.B.:

  1. Lernen der Selbstverwirklichung,
  2. Lernen der Selbstbestimmung,
  3. Lernen des Übergangs von der akzeptierten Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung und umgekehrt,
  4. Lernen der Gestaltung der Grenzen und Konflikte zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung,
  5. Lernen der Felderschließung,
  6. Lernen der Feldbeherrschung,
  7. Lernen der Feldverteidigung,
  8. Lernen der Feldbewahrung,
  9. Lernen der Felderweiterung,
  10. Lernen der Feldaufgabe.

Lernziele im Organisationslernen der Selbstzwecke sind die Erschwerungen des Austritts der Organisationsmitglieder durch Lernen der Einsätze, Verwendungen, Wirkungen und Folgen von z.B.:

  1. Stornofristen, Widerrufsfristen,
  2. Mahnfristen,
  3. Reklamationsfristen,
  4. Kündigungsfristen,
  5. Nachschusspflichten,
  6. Gewährleistungsfristen,
  7. Garantiefristen,
  8. Haftungen,
  9. Verjährungsfristen,
  10. Verwertungsfristen, Nutzungsfristen.

Lernziele im Organisationslernen der Selbstzwecke ist die Begrenzung der Nutznießungen durch die Zwecke für die berechtigten Personen und Organisationen durch z.B.:

  1. Nachweis der Zugehörigkeit zur Organisation
  2. Beitrittserklärungen, "Geburtsurkunden",
  3. Erbschein, Erbschaften, Nachfolgeregelungen, Versetzungen, Vertretungen,
  4. Mitgliederlisten,
  5. Anwesenheitslisten,
  6. (Nachweis von) Einladungen, Berechtigungen, Ernennungen, Beauftragungen, Legitimationen,
  7. Verteilerlisten,
  8. durch den Datenschutz validierte Daten,
  9. passive Mitgliedschaft,
  10. Sterbeurkunden, Kündigungen, Austrittserklärungen.

Lernziele im Organisationslernen von Selbstzweck sind das Lernen der Disziplinierung der Mitglieder der Organisation durch z.B.:

  1. Verhaltensregeln,
  2. Spielregeln
  3. Vorschriften,
  4. Vorgaben,
  5. Forderungen und Begrenzungen der Beiträge,
  6. Begrenzungen der Vollmachten,
  7. Kontrollen,
  8. Standardisierungen,
  9. Ordnung,
  10. Distanz und Puffer zu anderen.

Lernziele im Organisationslernen der Selbstzwecke sind die Begrenzungen der Nutznießungen, Entnahmen, Eigennutzungen der Organisation durch die Mitglieder durch z.B.:

  1. Lernen von "großen Zwecken" (Visionen, große Ziele, Weltverbesserungen, Gutmenschen), durch die einzelne Mitglieder, Teile und die Organisation selbst als "klein" erscheinen,
  2. Lernen von Rationalisierungen,
  3. Lernen der Ersetzungen der Leistungen und Beiträge der Mitglieder durch Technik, Methoden, Verfahren.
  4. Lernen der Früherkennung, Abwehr und Begrenzung von Egotrips von einzelnen Mitgliedern, Gruppierungen oder Gliederungen der Organisation,
  5. Lernen der Früherkennung, Vorbeugung, Abwehr, Beendigung und Bestrafung von Verbrechen (gegen die Organisationszwecke),
  6. Lernen der Filter für die Erkennung, Passung und Akzeptanz des Selbstzweckes durch die Mitglieder durch z.B.: Beitrittserklärungen, Stellenpläne, Stellenbeschreibungen, AKV Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen,
  7. Lernen der Entstehung, Einführung, Durchsetzung und Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen, Verboten, Auflagen und Bedingungen,
  8. Lernen der Entstehung, Zulassung, Einführung, Durchsetzung und Kontrolle des Umgangs mit Erlaubnissen und Leitbildern,
  9. Lernen der Entstehung, Festlegung, Einführung, Durchsetzung, Kontrolle der Beachtung und Einhaltung von z.B. Bewertungskriterien, Beurteilungskriterien, Leistungskriterien,
  10. Lernen der Entstehung, Zulassung, Einführung, Einsetzung und Begrenzung von Kontrollen, Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit.

Lernziele im Organisationslernen der Selbstzwecke sind die Erhaltung des Selbstzweckes durch das Lernen der Entstehung, Zulassung, Einführung, Einsetzung und Begrenzung von z.B.:

  1. Diskriminierung,
  2. Betrug,
  3. Inquisition,
  4. Verrat, Denunziation,
  5. Spionage,
  6. Verfolgung,
  7. Bestrafung,
  8. Folter,
  9. Flucht,
  10. Vertreibung.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA leitet die Beteiligten und Betroffenen an, dem Projekt einen Selbstzweck zu geben, durch welchen es den anderen Zwecke dienen und zu davon abgeleiteten Zielen beitragen kann, darf, muss. Der Selbstzweck des Projekts ändert sich stetig im und mit dem Verlauf des Projekts.

Die Mediendidaktik für den Wissensprozess in der VPMA zeigt die Hinweise und Signale auf, die anzeigen, wann der Selbstzweck des Projekts von den Zwecken und Zweckbestimmungen abzuweichen beginnt oder bereits abgewichen ist, und wie sich dies als Schwierigkeiten, Probleme, Konflikte und Krisen ankündigt oder äußert. Die Mahnungen drehen sich immer wieder um die Frage: Wer entscheidet, ob es, das Projekt durch das Projektmanagement, (noch) dem Zweck dient oder nicht? Dient das Projekt nur noch den Selbstzwecken des Projekts oder Selbstzwecken des Projektmanagements, wird es in der Regel sofort beendet, sobald dies von den entscheidenden und verantwortlichen Personen bemerkt wird.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).