Lernen von Strukturen der Organisationen: Lernen von Fremdzweck.
(Fremdbestimmung der Organisation).
Es geht um die Fremdbestimmungen der Zwecke als Organisation, der Organisation, in der Organisation, mit
der Organisation, durch die Organisation, trotz der Organisation und
wegen der Organisation für und durch z.B. die:
- Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen
(wollen, können, dürfen, müssen),
- Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden
(wollen, können, dürfen, müssen),
- Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen
(wollen, können, dürfen, müssen),
- Personen und Organisationen, welche das Umfeld der
Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).
Es geht um die Nutzung und Benutzung der Organisation für fremde
Zwecke und durch fremde, also nicht selbstbestimmte
Zweckbestimmungen.
Lernziele im Organisationslernen sind das Lernen von Grenzen: "Bis hierhin und nicht weiter!"
für Zweckbestimmungen durch z.B.:
- Gründer, Eigentümer, Besitzer,
- Sponsoren, Förderer, Spender,
- Investoren, Wirtschaft,
- Holdings,
- Eltern, Erzieher, Berater, Trainer, Gutachter,
- Politik,
- Religionen,
- Kirchen,
- Gläubiger,
- Schuldner.
Lernziele im Organisationslernen der Fremdzwecke sind die
Nachweisungen der Art und Weise, wie die eigenen Zwecke im Rahmen
der fremden Zwecke und Zweckbestimmungen angegangen, erreicht und
(weiter) verfolgt werden (können, wollen, dürfen, müssen). Lernziele
sind die Berichterstattungen, Dokumentationen, Veröffentlichungen,
Fortschreibungen, Änderungen und Auslobungen in und durch z.B.:
- Geschäftsberichte,
- Prognosen, Nutzenentwicklungen,
- Jahrespläne, Investitionsplanungen, Budgetplanungen,
Ergebnisplanungen,
- Strategieplanungen, Organisationsplanungen (Organigramme),
- Produkt- und Leistungsplanungen, Kapazitätsplanungen,
- Produkt- und Leistungserneuerungen, Marketingplanungen,
- Nachfolgeplanungen, Jugendarbeit,
- Vermögensplanungen, Finanzierungsplanungen,
- Rücklagenbildungen, Rücklagenverwendungen,
- Nutzenbeteiligungen, Nutzenbegrenzungen (Renten, Dividenden,
Sozialleistungen).
Lernziele im Organisationslernen der Fremdzwecke sind das Lernen
der Benennungen, Veröffentlichungen, Prüfungen, Anpassungen und
Ersetzungen der Fremdzwecke durch Selbstzwecke durch z.B.:
- Regelmäßige Überprüfungen der Fremdzwecke,
- Familienkonferenzen,
- Mitgliederversammlungen,
- Hauptversammlungen, Generalversammlungen,
- Eigentümerversammlungen,
- Mieterversammlungen,
- Betriebsversammlungen,
- Gläubigerversammlungen,
- Kongresse, Tagungen, Messen,
- Veteranentreffen, Jahrestreffen, Klassentreffen.
Organisationen versuchen per se, sich von denen Fremdbestimmungen
zu lösen und unabhängig zu werden.
Lernziele im Organisationslernen von Fremdzwecken sind die
Begrenzungen, Anreicherungen, Erweiterungen, Ersetzungen oder
Abweisungen der Fremdzwecke durch z.B.:
- Verpflichtungen der Personen, welche über die
Fremdbestimmungen entscheiden,
- Vorschriften,
- Vorgaben,
- Forderungen und Begrenzungen der fremden Nutznießungen,
- Begrenzungen der Vollmachten,
- Kontrollen der Fremdbestimmungen durch Dritte (Behörden),
- Ersetzungen durch Technik, Methoden, Verfahren.
- Begrenzungen der Nutznießungen und Entnahmen,
- Verhaltensregeln, Spielregeln
- Verpflichtungen der fremdbestimmenden Personen und
Organisationen zu eigenen Beiträgen und Unterstützungen.
Lernziele im Organisationslernen von Fremdzwecken und
Fremdbestimmungen sind das Lernen der Berechtigungen und
Verpflichtungen zur Verweigerung der Fremdbestimmungen bei z.B.:
- Sittenwidrigen Verträgen und Vereinbarungen,
- Ausbeutung von Dritten und Selbstausbeutung,
- Vorsatz von Schaden und Schadenszufügungen,
- Umgehungen oder Vertuschungen von Haftungen, für welche die
Fremdbestimmenden einzutreten haben,
- Umgehungen von Gesetzen, Steuern, Vorschriften (durch die
z.B. so genannte "Sachverhaltsgestaltung"),
- Ermöglichung von Delikten und Verbrechen,
- Verhinderung der Offenlagen von Trägern, Kapitalgebern,
Eigentümern und Besitzern,
- Verhinderung der Ermittlung von Tätern,
- Ermöglichung oder Verursachung von Folgeschäden (z.B.
Umweltschäden),
- Ermöglichung oder Verursachung von Störungen und
Zerstörungen.
Lernziele im Organisationslernen von Fremdzwecken und
Fremdbestimmungen sind z.B.:
- Lernen der Vertretung der Eigeninteressen gegenüber den
Fremdinteressen z.B. bei Rückschlägen,
- Lernen der Verhinderung, die Eigeninteressen durch die
Fremdinteressen zu vertuschen,
- Lernen der Früherkennung, Gestaltung und Beendigung von
unberechtigten Bereicherungen, auch der eigenen,
- Lernen der Erhaltung und Bewahrung der Selbstachtung (trotz
oder durch die Fremdzwecke und Fremdbestimmungen),
- Lernen der Beendigung der Fremdzwecke und Fremdbestimmungen,
- Lernen des weiteren Bestandes bei Wegfall des Fremdzweckes
und der Fremdbestimmungen,
- Lernen der Gestaltung der Fremdbestimmungen, z.B. durch
Vorschläge, Vorlagen, Planungen),
- Lernen der Einforderung der Verantwortungen für die
Wirkungen und Folgen der Fremdzwecke und Fremdbestimmungen
(Entscheidungsvorlagen, Erzwingung von Entscheidungen),
- Lernen des Widerspruchs und des Widerstands gegen
unzulässige oder willkürliche Fremdbestimmungen,
- Lernen der Früherkennung und Beendigung von Fremdzwecken und
Fremdbestimmungen bei (eigenen) Notlagen, Engpässen,
Schwierigkeiten, Problemen, Konflikten und Krisen.
Ist der fremde Zweck und der Zweck der Fremdbestimmung erfüllt,
wird die fremdbestimmte Organisation in der Regel schnell
fallengelassen und ihrem eigenen Schicksal überlassen. Häufig
geschieht es durch "Verkauf" der Organisation oder durch die "Suche
nach einem Dummen", der die bisherigen Fremdbestimmenden aus ihren
Verpflichtungen entlässt.
Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:
Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA bringt
immer wieder in Erinnerung, dass Projekte und das Projektmanagement
per se fremdbestimmt sind und als Auftragnehmer fungieren. Die
Anleitungen, Hinweise, Tipps und Mahnungen machen auch permanent auf
die Gelegenheiten aufmerksam, um die fehlenden, erfüllten oder nicht
mehr erwünschten oder benötigten Fremdbestimmungen durch die
Selbstbestimmung des Projektmanagements zu ersetzen und dazu die
notwendigen Entscheidungen einzufordern, Konflikte einzugehen, zu
führen und gegebenenfalls das Projekt und das Projektmanagement
durch die Krise zu führen, in welcher die notwendigen Entscheidungen
über das Projekt und das Projektmanagement wieder möglich werden.
Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA zeigt auch
die persönlichen Risiken für die Projektbeteiligten und
Projektverantwortlichen auf, wenn sie den Fremdzwecken und
Fremdbestimmungen folgen, sie verweigern oder nicht oder nur
teilweise erfüllen (wollen, können, dürfen, müssen).
Empfehlung:
Feststellen,
festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:
- gefällt,
- auffällt,
- missfällt,
- zufällt,
- fehlt.
Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:
- anfällt,
- entfällt,
- verfällt,
- zerfällt,
- abfällt.
...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen
(wollen, können, dürfen, müssen).