HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Lernen von Fremdzweck. (Fremdbestimmung der Organisation).

Es geht um die Fremdbestimmungen der Zwecke als Organisation, der Organisation, in der Organisation, mit der Organisation, durch die Organisation, trotz der Organisation und wegen der Organisation für und durch z.B. die:

  1. Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen (wollen, können, dürfen, müssen),
  2. Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen),
  3. Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen (wollen, können, dürfen, müssen),
  4. Personen und Organisationen, welche das Umfeld der Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).

Es geht um die Nutzung und Benutzung der Organisation für fremde Zwecke und durch fremde, also nicht selbstbestimmte Zweckbestimmungen.

Lernziele im Organisationslernen sind das Lernen von Grenzen: "Bis hierhin und nicht weiter!" für Zweckbestimmungen durch z.B.:

  1. Gründer, Eigentümer, Besitzer,
  2. Sponsoren, Förderer, Spender,
  3. Investoren, Wirtschaft,
  4. Holdings,
  5. Eltern, Erzieher, Berater, Trainer, Gutachter,
  6. Politik,
  7. Religionen,
  8. Kirchen,
  9. Gläubiger,
  10. Schuldner.

Lernziele im Organisationslernen der Fremdzwecke sind die Nachweisungen der Art und Weise, wie die eigenen Zwecke im Rahmen der fremden Zwecke und Zweckbestimmungen angegangen, erreicht und (weiter) verfolgt werden (können, wollen, dürfen, müssen). Lernziele sind die Berichterstattungen, Dokumentationen, Veröffentlichungen, Fortschreibungen, Änderungen und Auslobungen in und durch z.B.:

  1. Geschäftsberichte,
  2. Prognosen, Nutzenentwicklungen,
  3. Jahrespläne, Investitionsplanungen, Budgetplanungen, Ergebnisplanungen,
  4. Strategieplanungen, Organisationsplanungen (Organigramme),
  5. Produkt- und Leistungsplanungen, Kapazitätsplanungen,
  6. Produkt- und Leistungserneuerungen, Marketingplanungen,
  7. Nachfolgeplanungen, Jugendarbeit,
  8. Vermögensplanungen, Finanzierungsplanungen,
  9. Rücklagenbildungen, Rücklagenverwendungen,
  10. Nutzenbeteiligungen, Nutzenbegrenzungen (Renten, Dividenden, Sozialleistungen).

Lernziele im Organisationslernen der Fremdzwecke sind das Lernen der Benennungen, Veröffentlichungen, Prüfungen, Anpassungen und Ersetzungen der Fremdzwecke durch Selbstzwecke durch z.B.:

  1. Regelmäßige Überprüfungen der Fremdzwecke,
  2. Familienkonferenzen,
  3. Mitgliederversammlungen,
  4. Hauptversammlungen, Generalversammlungen,
  5. Eigentümerversammlungen,
  6. Mieterversammlungen,
  7. Betriebsversammlungen,
  8. Gläubigerversammlungen,
  9. Kongresse, Tagungen, Messen,
  10. Veteranentreffen, Jahrestreffen, Klassentreffen.

Organisationen versuchen per se, sich von denen Fremdbestimmungen zu lösen und unabhängig zu werden.

Lernziele im Organisationslernen von Fremdzwecken sind die Begrenzungen, Anreicherungen, Erweiterungen, Ersetzungen oder Abweisungen der Fremdzwecke durch z.B.:

  1. Verpflichtungen der Personen, welche über die Fremdbestimmungen entscheiden,
  2. Vorschriften,
  3. Vorgaben,
  4. Forderungen und Begrenzungen der fremden Nutznießungen,
  5. Begrenzungen der Vollmachten,
  6. Kontrollen der Fremdbestimmungen durch Dritte (Behörden),
  7. Ersetzungen durch Technik, Methoden, Verfahren.
  8. Begrenzungen der Nutznießungen und Entnahmen,
  9. Verhaltensregeln, Spielregeln
  10. Verpflichtungen der fremdbestimmenden Personen und Organisationen zu eigenen Beiträgen und Unterstützungen.

Lernziele im Organisationslernen von Fremdzwecken und Fremdbestimmungen sind das Lernen der Berechtigungen und Verpflichtungen zur Verweigerung der Fremdbestimmungen bei z.B.:

  1. Sittenwidrigen Verträgen und Vereinbarungen,
  2. Ausbeutung von Dritten und Selbstausbeutung,
  3. Vorsatz von Schaden und Schadenszufügungen,
  4. Umgehungen oder Vertuschungen von Haftungen, für welche die Fremdbestimmenden einzutreten haben,
  5. Umgehungen von Gesetzen, Steuern, Vorschriften (durch die z.B. so genannte "Sachverhaltsgestaltung"),
  6. Ermöglichung von Delikten und Verbrechen,
  7. Verhinderung der Offenlagen von Trägern, Kapitalgebern, Eigentümern und Besitzern,
  8. Verhinderung der Ermittlung von Tätern,
  9. Ermöglichung oder Verursachung von Folgeschäden (z.B. Umweltschäden),
  10. Ermöglichung oder Verursachung von Störungen und Zerstörungen.

Lernziele im Organisationslernen von Fremdzwecken und Fremdbestimmungen sind z.B.:

  1. Lernen der Vertretung der Eigeninteressen gegenüber den Fremdinteressen z.B. bei Rückschlägen,
  2. Lernen der Verhinderung, die Eigeninteressen durch die Fremdinteressen zu vertuschen,
  3. Lernen der Früherkennung, Gestaltung und Beendigung von unberechtigten Bereicherungen, auch der eigenen,
  4. Lernen der Erhaltung und Bewahrung der Selbstachtung (trotz oder durch die Fremdzwecke und Fremdbestimmungen),
  5. Lernen der Beendigung der Fremdzwecke und Fremdbestimmungen,
  6. Lernen des weiteren Bestandes bei Wegfall des Fremdzweckes und der Fremdbestimmungen,
  7. Lernen der Gestaltung der Fremdbestimmungen, z.B. durch Vorschläge, Vorlagen, Planungen),
  8. Lernen der Einforderung der Verantwortungen für die Wirkungen und Folgen der Fremdzwecke und Fremdbestimmungen (Entscheidungsvorlagen, Erzwingung von Entscheidungen),
  9. Lernen des Widerspruchs und des Widerstands gegen unzulässige oder willkürliche Fremdbestimmungen,
  10. Lernen der Früherkennung und Beendigung von Fremdzwecken und Fremdbestimmungen bei (eigenen) Notlagen, Engpässen, Schwierigkeiten, Problemen, Konflikten und Krisen.

Ist der fremde Zweck und der Zweck der Fremdbestimmung erfüllt, wird die fremdbestimmte Organisation in der Regel schnell fallengelassen und ihrem eigenen Schicksal überlassen. Häufig geschieht es durch "Verkauf" der Organisation oder durch die "Suche nach einem Dummen", der die bisherigen Fremdbestimmenden aus ihren Verpflichtungen entlässt.

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA bringt immer wieder in Erinnerung, dass Projekte und das Projektmanagement per se fremdbestimmt sind und als Auftragnehmer fungieren. Die Anleitungen, Hinweise, Tipps und Mahnungen machen auch permanent auf die Gelegenheiten aufmerksam, um die fehlenden, erfüllten oder nicht mehr erwünschten oder benötigten Fremdbestimmungen durch die Selbstbestimmung des Projektmanagements zu ersetzen und dazu die notwendigen Entscheidungen einzufordern, Konflikte einzugehen, zu führen und gegebenenfalls das Projekt und das Projektmanagement durch die Krise zu führen, in welcher die notwendigen Entscheidungen über das Projekt und das Projektmanagement wieder möglich werden.

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA zeigt auch die persönlichen Risiken für die Projektbeteiligten und Projektverantwortlichen auf, wenn sie den Fremdzwecken und Fremdbestimmungen folgen, sie verweigern oder nicht oder nur teilweise erfüllen (wollen, können, dürfen, müssen).

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).