HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Organisationslernen - lernende Organisation."



Lernen von Strukturen der Organisationen: Lernen von Vergessen der Zwecke. (Erfüllung der Organisation).

Es geht um das Vergessen der Zwecke als Organisation, der Organisation, in der Organisation, mit der Organisation, durch die Organisation, trotz der Organisation und wegen der Organisation für und durch z.B. die:

  1. Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen (wollen, können, dürfen, müssen),
  2. Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen),
  3. Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen (wollen, können, dürfen, müssen),
  4. Personen und Organisationen, welche das Umfeld der Organisation bilden (wollen, können, dürfen, müssen).

Vergessen ohne Rest ist unmöglich: Sobald eine Organisation existiert hat, schafft und hinterlässt sie Spuren, die immer mal wieder entdeckt werden können, auch dann, wenn sie endgültig verschwunden scheinen. Archäologie, Genforschung, Astronomie und Religionen belegen dies täglich.

Vergessen ist der Tod der Organisation. "Vergessen" ist zu unterscheiden von "aktuell nicht im Vordergrund stehen", "aktuell überlagert werden", "aktuell nicht relevant", vorübergehende Phänomene.

Die Lernziele im Lernen von Vergessen der Zwecke der Organisation sind z.B.

  1. Lernen der Sicherung der Vormachtstellung der aktuellen oder neuen Zwecke, die an die Stelle der "vergessenen Zwecke" getreten sind,
  2. Lernen der Sicherung der Erinnerungen an das, was nicht "vergessen" werden soll oder darf,
  3. Lernen der Auswahl der Ereignisse, die "vergessen werden" (können, sollen, dürfen, müssen,
  4. Lernen der Auswahl der Erinnerungen, die durch das "Vergessen" gelöscht, verschwinden, entemotionalisiert werden (sollen, können, dürfen, müssen),
  5. Lernen der Auswahl der Erinnerungen, die vor dem "Vergessen" bewahrt werden (sollen, können, dürfen, müssen),
  6. Lernen der Verzögerung und Verhinderung des "Vergessens",
  7. Lernen der Gestaltung der "unvergesslichen" Erinnerungen (Manipulation, Tenor, bevorzugte Sichtweisen, Beschreibungen, Bewertungen, Nachweisungen),
  8. Lernen der Sicherung des (endgültigen) "Vergessens",
  9. Lernen der Sicherung der Wiedererinnerung (Entdeckung, Einordnung, Bewertungen, Umdeutungen, Bedeutungen, Schlussfolgerungen, Übertragungen ins HIER UND JETZT),
  10. Lernen der Sicherung der Nichterinnerung (Tabuisierung, Verdrängung. Nicht-Weitergabe des Wissens um das "Vergessene", Zerstörung der Spuren).

Lernziele im Organisationslernen von Vergessen der Zwecke und Zweckbestimmungen der Organisation sind z.B.:

  1. Lernen von Vergessen durch Erfüllung der Zwecke und Zweckbestimmungen,
  2. Lernen von Vergessen durch Weggang, Wechsel und Austausch der Mitglieder (Wissenden),
  3. Lernen von Vergessen durch Ersetzung der Zwecke und Zweckbestimmungen,
  4. Lernen von Vergessen durch Einbezug (Verbindung) der Zwecke mit anderen Zwecken,
  5. Lernen von Vergessen durch Erlöschen der Interessen,
  6. Lernen von Vergessen durch Wegfall des Unterschiedes und der Unterscheidung (Wegfall der Besonderheit, Übergang in den Alltag und in die Routine),
  7. Lernen von Vergessen durch Wegfall (Erlöschen) der Emotionen, die mit den Zwecken und den Zweckbestimmungen verbunden sind,
  8. Lernen von Vergessen durch Wegfall der Motivationsfähigkeit der Zwecke und Zweckbestimmungen,
  9. Lernen von Vergessen durch Wegfall der Aufmerksamkeit,
  10. Lernen von Vergessen durch Schwund (Erlöschen) der Kraft der Zwecke und der Zweckbestimmungen.

Lernziele im Organisationslernen von Vergessen der Zwecke und Zweckbestimmungen der Organisation sind das Lernen der Herbeiführung, Ermöglichung, Zulassung, Notwendigkeit, Reife, Anlass, Sicherung oder Verhinderung des Vergessens von z.B.

  1. Irrtum,
  2. vorläufigen Zwecke, die nicht weiterverfolgt werden (wollen, können, dürfen, müssen),
  3. Hilfszwecken, hilfsweisen Anpeilungen (hilfsweise und vorläufige Bezeichnungen von Zwecken),
  4. erfüllten Nebenzwecken, wodurch der Hauptzweck auch nicht mehr erforderlich ist,
  5. geheimen Zwecken, die so geheim sind, dass sich niemand mehr daran erinnert,
  6. Fehldeutungen in den Erinnerungen,
  7. zeitlich begrenzten Zwecken, deren Zeiten vorbei sind,
  8. örtlich begrenzten Zwecken, deren Orte verlassen wurden,
  9. zweckgebundenen Zwecken,
  10. weggefallenen Nutznießern, Trägern, Interessenten, Auftraggebern ("Wissenden" um die Zwecke).

Lernziele im Organisationslernen von Vergessen der Zwecke und Zweckbestimmungen der Organisation sind z.B.:

  1. Lernen der Ersetzung von Zwecken und Zweckbestimmungen durch neue Einigungen über Zwecke und Zweckbestimmungen,
  2. Lernen der Neufassungen der Zwecke,
  3. Lernen der Aufhebung von Zwecke und Zweckbestimmungen,
  4. Lernen der Übersetzungen in moderne Sprachen und andere Sprachen ohne Verlust des Wesens der ursprünglichen Zwecke und Zweckbestimmungen,
  5. Lernen der stetigen Fortschreibungen der Zwecke und Zweckbestimmungen,
  6. Lernen der Annahme und Übernahme der Zwecke und Zweckbestimmungen bei Personenwechsel,
  7. Lernen der Erledigungen der Zwecke und Zweckbestimmungen, einfach so (Angekommen-Sein),
  8. Lernen des Wegfalls von Voraussetzungen und Bedingungen für die Zwecke und Zweckbestimmungen (Fristablauf),
  9. Lernen des Entzugs der Zwecke und Zweckbestimmungen (Vermeidung von Zombies, Untoten,)
  10. Lernen des sicheren Vergessens ohne Erinnerung: "Da war doch mal was.".

Lernziele im Organisationslernen von Vergessen der Zwecke und Zweckbestimmungen der Organisation sind die Früherkennung, Zulassung, Unterbindung, Gestaltung und Beendigung von z.B.:

  1. Tabuisierung der Zwecke,
  2. Verleugnung der Zwecke,
  3. Verdrängung der Zwecke,
  4. Verschränkungen der Zwecke,
  5. Überlagerungen der Zwecke durch aktuelle Probleme,
  6. Überlagerungen der Zwecke durch neue Ideen, Umdeutungen, Verfremdungen,
  7. Verschwinden der Zwecke durch Störungen, Ablenkungen,
  8. Verschwinden der Zwecke durch Widerstand,
  9. Entschwinden und Aufhebung der Zwecke durch andere Prioritäten, Abwendungen,
  10. Erledigungen der Zwecke in Projekten und Teillösungen.

Lernziele im Organisationszwecke von Vergessen der Zwecke und Zweckbestimmungen der Organisation sind z.B.:

  1. Lernen der Mahnungen und Erinnerungen an fällige Zwecke und Zweckbestimmungen,
  2. Lernen der Feststellung der Erfüllung der Zwecke und Zweckbestimmungen,
  3. Lernen der Bestätigung der Erfüllung der Zwecke und Zweckbestimmungen,
  4. Lernen der Dokumentation der Erfüllung, Erledigung und Hinfälligkeit der Zwecke und Zweckbestimmungen,
  5. Lernen der Archivierung der Erfüllung der Zwecke und Zweckbestimmungen. (Die Löschung von Daten ist kein "Vergessen".)
  6. Lernen der Erinnerung an die Erfüllung der Zwecke und Zweckbestimmungen (Gedenktafeln, Denkmale, Literatur, Museen, Archive).
  7. Lernen der Erinnerung an die Inhalte der Zwecke und Zweckbestimmungen (Kunst, Kultur),
  8. Lernen der Erneuerung der Zwecke und Zweckbestimmungen ("Erinnerungskultur"),
  9. Lernen der Erkennung der Idealisierungen früherer Zwecke und Zweckbestimmungen ("Rückfall ins Mittelalter", Manipulationen),
  10. Lernen der Erkennung von Idealisierungen künftiger Zwecke und Zweckbestimmungen (Verführungen, Ausbeutungen).

Vergessen ist nicht möglich, wenn Emotionen im Spiel waren. Vergessen ist kein Willensakt: Jede Erinnerung verhindert das Vergessen.

Vergessen ändert nicht die Spuren, sondern "nur" die Erinnerung daran und das Wissen um die Bedeutung. Werden die Spuren wiederentdeckt, können sie wieder entschlüsselt werden, wir durch die Archäologie oder analog der Spurensuche in der Kriminalistik.

"Wissentliches Vergessen" ist nicht möglich: Das Vergessen-werden-Sollende wird bei jedem Versuch des Vergessens neu emotionalisiert, nicht selten selektiv und dadurch leicht verfälscht und neu bewertet, wenn "das Ganze" wieder hergestellt werden soll (Zeugenaussagen).

Lernziele im Organisationslernen von Vergessen der Zwecke und Zweckbestimmungen der Organisation sind das Lernen des Vergessens durch Heilung wie z.B.:

  1. Lernen der Heilung der Wunden,
  2. Lernen der Heilung der Enttäuschungen.
  3. Lernen der Heilung der Irrtümer,
  4. Lernen der Heilung der Fehler,
  5. Lernen der Heilung der Verletzungen,
  6. Lernen der Heilung der Selbstverletzungen, Kränkungen,
  7. Lernen der Heilung von Schäden und Schädigungen,
  8. Lernen der Heilung der Verstümmelungen,
  9. Lernen der Heilung von "Phantomschmerzen",
  10. Lernen der Heilung von Schuld durch z.B. Entschuldung, Entschuldigung, Verzeihung.

Keine Heilung und damit auch kein Vergessen ist möglich durch bei der Aufrechterhaltung oder Vererbung von Ansprüchen auf Wiedergutmachung, Schadenersatz, Rache, Vergeltung, Rechten und Pflichten.

"Vergessen" ist nicht möglich durch Verleugnen, Verbergen, "Übermalen", "Verschlüsseln, Symbolisieren. Versuche, Erinnerungen zu verhindern, um das "Vergessen" zu fördern, scheitern in der Regel.

Lernziele im Organisationslernen von Vergessen der Zwecke und Zweckbestimmungen sind die Sicherung von Nachweisungen durch z.B.:

Lernen der Nachweise und Nachweisungen von Leistungen, Beiträgen, Einsätze, Kompetenzen ("offizielle" Rechnungen, Verträge, HCPM-Pass, Zeugnisse, Bescheinigungen, Abschlussberichte).

Bedeutung für die Mediendidaktik in der VPMA und durch die VPMA:

Die Mediendidaktik für die Wissensprozesse in der VPMA für das Lernen von Vergessen der Zwecke und Zweckbestimmungen zeigt die Signale, Zeitpunkte und Aufgaben der planenden, entscheidenden und handelnden Personen auf für z.B.:

  1. die Überleitungen der Verträge und Vereinbarungen auf die neuen, nachfolgenden Berechtigten und Verpflichteten (volle, vorbehaltlose, eigenverantwortliche, akzeptierte Annahme der Rechte und Pflichten),
  2. die endgültige Auflösung aller Verträge und Vereinbarungen,
  3. die Auflösung der Strukturen,
  4. die neuen Einstellungen der Beziehungen für die Zeit "danach" (nach dem Projekteinsatz),
  5. die Versöhnungen,
  6. die Entschuldigungen,
  7. die Verzeihungen,
  8. die Lösungen,
  9. die Auflassungen.

 

Empfehlung:


Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was Ihnen:

  1. gefällt,
  2. auffällt,
  3. missfällt,
  4. zufällt,
  5. fehlt.

Feststellen, festhalten, (handschriftlich) sofort notieren, was:

  1. anfällt,
  2. entfällt,
  3. verfällt,
  4. zerfällt,
  5. abfällt.

...und entscheiden, was Sie mit Ihren Aufzeichnungen anfangen (wollen, können, dürfen, müssen).